Gesetzlich Versicherte erhalten Anspruch auf eine einmalige Schutzimpfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV). Dies gilt generell für alle Versicherten ab 75 Jahren sowie für bestimmte Risikogruppen bereits ab einem Alter von 60 Jahren.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die dahingehenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen (mehr zur Empfehlung: www.hausarzt.link/nzrwJ ).
Mit einem weiteren Beschluss vollzieht der G-BA zudem die aktualisierten Impfempfehlungen gegen die saisonale Grippe nach, in dem nicht mehr auf den zwingenden Einsatz von Vierfach-Impfstoffen verwiesen wird (mehr dazu: www.hausarzt.link/CYxqZ).
Er schafft damit die Planungsgrundlage für die Impfstoff-Beschaffung für die Grippesaison 2025/26. Die beiden Beschlüsse werden voraussichtlich spätestens Anfang Oktober in Kraft treten, wie der G-BA berichtet.
red