Berlin. Die Krankenhausreform (KKHVG) muss womöglich eine weitere Hürde nehmen: Denn die EU-Kommission soll nun prüfen, ob die Reform gegen das Beihilferecht verstoßen würde. Aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist dies so, da die Reform Krankenhäuser einseitig fördere und somit die Wettbewerbsbedingungen gegenüber der ambulanten Versorgung weiter verschärfe. Die KBV hat deswegen nun die EU-Kommission angerufen.
Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sieht erhebliche Kritikpunkte an der Klinikreform. Insbesondere dass Krankenhäuser in einigen Regionen für die hausärztliche Versorgung geöffnet werden sollen, bereitet dem Verband Sorge. Dies könne die hausärztliche Versorgung auf dem Land empfindlich schwächen. Erst am vergangenen Mittwoch (15.5.) hatte das Bundeskabinett dem KHVVG zugestimmt. red