Berlin. Mit Blick auf die bald startenden Honorarverhandlungen fordert der Deutsche Hausärzteverband eine Steigerung des Orientierungspunktwerts „im angemessenen zweistelligen Bereich“. „Darunter können und dürfen sich die Verhandlungspartner nicht einigen“, erklärte die Bundesspitze, Dr. Markus Beier und Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, am Montag (31. Juli) in einem Rundschreiben an die Mitglieder des Verbandes.
„Die Stimmung kocht zurecht“, beobachten die beiden. Aktuell würden viele Forderungen zur Verbesserung der Honorarsituation laut. Der Deutsche Hausärzteverband sei dazu im engen Austausch mit der Selbstverwaltung und anderen Gesundheitsakteuren. „Zentral für uns wird dabei sein, dass die spezifische hausärztliche Perspektive keineswegs unter den Tisch fällt“, so Beier und Buhlinger-Göpfarth.
Letzte Ergebnisse “eher Farce als Fortschritt”
Scharfe Kritik übten die beiden an den Verhandlungsergebnissen der vergangenen Jahre. Die Anpassungen seien „eher Farce als Fortschritt“ gewesen, eine weitere „Erhöhung in homöopathischen Dosen“ werde die Ärzteschaft nicht mehr ruhig hinnehmen. „Wir sind nicht mehr bereit, einen Großteil der Versorgung zu stemmen und gleichzeitig zuzusehen, wie unsere Arbeit durch jährlich steigende Kosten an Wert verliert.“
Zuletzt hatte die Bundesspitze für “Der Hausarzt” den Spitzen-Abschluss der Kolleginnen und Kollegen an kommunalen Kliniken eingeordnet: 8,8 Prozent mehr Gehalt und ein Inflationsausgleich von 2.500 Euro netto seien “ein guter Abschluss, der sich schlichtweg an der Realität orientiert”.
Zwei Prozent “Plus” sind in Wahrheit Honorarkürzung
Im Spätsommer starten die jährlichen Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband.
In den vergangenen Jahren hat die darin erzielte Erhöhung des Orientierungspunktwertes stets (weit) unter der Inflationsrate gelegen: Zuletzt ist der Wert als Basis für die Vergütung jeglicher ärztlicher Leistungen zum 1. Januar 2023 auf 11,4915 Cent (2022: 10,9871 Cent) gestiegen – also um zwei Prozent. Zum Vergleich: Die Inflation lag zum Zeitpunkt der damaligen Verhandlungen bei 10,4 Prozent.
“Das ist nichts anderes als eine massive Honorarkürzung in der Regelversorgung”, hatten Beier und Buhlinger-Göpfarth in ihrem Kommentar eingeordnet. “Blickt man sich in anderen Branchen außerhalb des Gesundheitswesens um, dann ist das ein einmalig schlechtes Ergebnis.”