Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

HonorarverhandlungenHausärzte fordern “signifikant zweistelliges” Honorarplus

Wenn KBV und GKV-Spitzenverband bald die ärztlichen Honorare verhandeln, muss das Ergebnis deutlich anders ausfallen als in den vergangenen Jahren. Das unterstreicht die Spitze des Deutschen Hausärzteverbandes nun in einem Schreiben an die Mitglieder. Die ohnehin "kochende" Stimmung könnte sonst kippen.

Magere Erhöhungen wie zuletzt üblich wollen die Hausärztinnen und Hausärzte nicht länger hinnehmen.

Berlin. Mit Blick auf die bald startenden Honorarverhandlungen fordert der Deutsche Hausärzteverband eine Steigerung des Orientierungspunktwerts „im angemessenen zweistelligen Bereich“. „Darunter können und dürfen sich die Verhandlungspartner nicht einigen“, erklärte die Bundesspitze, Dr. Markus Beier und Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, am Montag (31. Juli) in einem Rundschreiben an die Mitglieder des Verbandes.

„Die Stimmung kocht zurecht“, beobachten die beiden. Aktuell würden viele Forderungen zur Verbesserung der Honorarsituation laut. Der Deutsche Hausärzteverband sei dazu im engen Austausch mit der Selbstverwaltung und anderen Gesundheitsakteuren. „Zentral für uns wird dabei sein, dass die spezifische hausärztliche Perspektive keineswegs unter den Tisch fällt“, so Beier und Buhlinger-Göpfarth.

Letzte Ergebnisse “eher Farce als Fortschritt”

Scharfe Kritik übten die beiden an den Verhandlungsergebnissen der vergangenen Jahre. Die Anpassungen seien „eher Farce als Fortschritt“ gewesen, eine weitere „Erhöhung in homöopathischen Dosen“ werde die Ärzteschaft nicht mehr ruhig hinnehmen. „Wir sind nicht mehr bereit, einen Großteil der Versorgung zu stemmen und gleichzeitig zuzusehen, wie unsere Arbeit durch jährlich steigende Kosten an Wert verliert.“

Zuletzt hatte die Bundesspitze für “Der Hausarzt” den Spitzen-Abschluss der Kolleginnen und Kollegen an kommunalen Kliniken eingeordnet: 8,8 Prozent mehr Gehalt und ein Inflationsausgleich von 2.500 Euro netto seien “ein guter Abschluss, der sich schlichtweg an der Realität orientiert”.

Zwei Prozent “Plus” sind in Wahrheit Honorarkürzung

Im Spätsommer starten die jährlichen Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband.

In den vergangenen Jahren hat die darin erzielte Erhöhung des Orientierungspunktwertes stets (weit) unter der Inflationsrate gelegen: Zuletzt ist der Wert als Basis für die Vergütung jeglicher ärztlicher Leistungen zum 1. Januar 2023 auf 11,4915 Cent (2022: 10,9871 Cent) gestiegen – also um zwei Prozent. Zum Vergleich: Die Inflation lag zum Zeitpunkt der damaligen Verhandlungen bei 10,4 Prozent.

“Das ist nichts anderes als eine massive Honorarkürzung in der Regelversorgung”, hatten Beier und Buhlinger-Göpfarth in ihrem Kommentar eingeordnet. “Blickt man sich in anderen Branchen außerhalb des Gesundheitswesens um, dann ist das ein einmalig schlechtes Ergebnis.”

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.