Berlin. Für die kommende Grippesaison greift die Empfehlung der Ständigen Impfkommission gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie: Demnach sollen Senioren ab 60 Jahren eine Influenzaimpfung mit der Hochdosisvakzine erhalten. Sollte diese nicht lieferbar sein, dürfen Ärztinnen und Ärzte auf einen anderen inaktivierten, quadrivalenten Grippeimpfstoff ausweichen.
Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (30.3.) klargestellt. Diese Ausnahme wird von 1. April an in Anlage 3 der Schutzimpfungs-Richtlinie stehen. Bei der Alternative kann es sich um einen
- Zellkultur-basierten,
- Splitvirus-,
- Subunit- oder
- rekombinanten und adjuvantierten Impfstoff handeln.
Versicherte sorgen sich um mehr Nebenwirkungen
Der G-BA beugt damit vor, dass aufgrund von Lieferengpässen Impflücken in der Risikogruppe entstehen könnten. Allerdings wird damit ein anderen Problem nicht gelöst.
Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) berichten einige Praxen, dass sich ihre älteren Patientinnen und Patienten nicht mit dem Hochdosisimpfstoff immunisieren lassen wollen. Die Versicherten fürchteten aufgrund der höheren Dosis mehr Nebenwirkungen. red