Wer psychisch erkrankt, kämpft nicht nur gegen die Erkrankung, sondern sieht sich auch mit Vorurteilen konfrontiert. Dies verhindert oder verzögert vielfach eine Behandlung (Siehe Artikel “Psychische Erkrankungen: Vorurteilsfrei kommunizieren”). Erschwerend kommt hinzu, dass die Betroffenen sich für den Ernstfall oft nicht absichern können.
Bei jedem Dritten ist eine psychische Erkrankung der Grund für die Berufsunfähigkeit [1]. Doch wer nicht bereits vor deren Auftreten versichert war, hat nun das Nachsehen. Schon 2009 zeigte eine Umfrage der Bundespsychotherapeutenkammer [2], dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung sich kaum gegen Berufsunfähigkeit (BU) versichern können.
Von 45 Versicherern lehnten drei einen Vertrag gänzlich ab und 33 schränkten die Leistungen erheblich ein. Mitunter wird die Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung zum Beispiel aus dem Vertrag ausgeschlossen oder es müssen horrende Aufschläge gezahlt werden.
Zudem werden die persönlichen Angaben in der sogenannten “Wagnisdatei” dokumentiert, wodurch sie für andere Versicherer einsehbar sind [3]. Auch der Abschluss anderer Versicherungen wird damit erschwert bis unmöglich. Da lautet die Diagnose doch eindeutig: Diskriminierung.
Aus Sicht der Versicherer ist dieses Vorgehen nachvollziehbar, sind sie doch an Gewinnen orientiert. Eine Solidargemeinschaft sollte aber die Schwächeren auffangen. Immerhin kündigen SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen an [4]. Ein erster Ansatz, aber sicherlich sollte die Regierung an weiteren Schrauben drehen, um die Diskriminierung abzubauen.
Als Ärztinnen und Ärzte können Sie zumindest einen kleinen Teil dazu beitragen: Entscheiden Sie bedacht, wann es eine F-Diagnose braucht und wann ein R- oder Z-Kode reicht.
Ihre
Johanna Dielmann-von Berg
Stellv. Chefredakteurin “Der Hausarzt”
Quellen:
1. www.dieversicherer.de/versicherer/beruf-freizeit/news/berufsunfaehigkeit-ursachen- 33756
2. www.bptk.de/berufsunfaehigkeit/
4. www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800