Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

PädiatrieNeugeborenenscreening auf Vitamin B12-Mangel: IQWiG sieht Vorteile

Das IQWiG hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) untersucht, ob die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie ein Screening auf Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie in das erweiterte Neugeborenenscreening (ENS) aufgenommen werden sollte.

Beim erweiterten Neugeborenenscreening wird in der 36. bis 72. Lebensstunde Venen- oder Fersenblut untersucht.

Neugeborene können von einem Screening auf einen Vitamin-B12-Mangel profitieren. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Das IQWiG hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) untersucht, ob die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie ein Screening auf Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie in das erweiterte Neugeborenenscreening (ENS) aufgenommen werden sollte.

Zumindest für das Screening auf einen Vitamin B12-Mangel sieht das IQWiG Vorteile. Ob dies auch für die drei anderen untersuchten Erkrankungen gilt, ist weiter unklar. Laut IQWiG reichen hier die Daten aus den vorliegenden Studien für eine Aussage nicht aus.

Beim in Deutschland gemäß der Kinder-Richtlinie bereits stattfindenden ENS wird in der 36. bis 72. Lebensstunde Venen- oder Fersenblut gewonnen und dieses auf bestimmte Erkrankungen hin untersucht. Die im Fokus des aktuellen Berichts stehenden Erkrankungen zählten bislang nicht dazu.

Um die Frage zu klären, ob dies geändert werden sollte, hat das IQWiG drei Studien analysiert, die ein Screening mit keinem Screening verglichen, sowie 13 Studien, die das Outcome einer frühen mit dem einer späten Behandlung verglichen. Die Studien lieferten laut Bericht allerdings kaum aussagekräftige Daten oder hatten erhebliche Mängel.

Dennoch sieht das IQWiG für das Screening auf einen Vitamin-B12-Mangel einen Anhaltspunkt für einen Nutzen. Der Grund: Das IQWiG hat auch Ergebnisse aus einem Pilotprojekt sowie eine deutschlandweite Erfassung seltener Erkrankungen (ES-PED) berücksichtigt.

In der Abwägung stünden sich ein im seltenen Einzelfall erheblicher Nutzen (Vermeidung von irreversiblen Schäden) und ein sehr geringer Schaden (psychische Belastung und Vitamin-B12-Gabe bei falsch-positivem Befund) gegenüber, resümiert das IQWiG.

Quelle: Mitteilung des IQWiG vom 11. März

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.