Eine Tattoo-Entfernung ist ein medizinischer Eingriff, der mit einigen Risiken verbunden ist. Daher sollen künftig ausgebildete Mediziner übernehmen.

Neue LeistungLasern soll nur noch ein Arzt

Eine Tattoo-Entfernung ist ein medizinischer Eingriff, der mit einigen Risiken verbunden ist. Daher sollen künftig ausgebildete Mediziner übernehmen.

Heilbehandlungskosten668 Millionen Euro

...haben gesetzlich Versicherte vergangenes Jahr für Heilbehandlungen zugezahlt. 2016 belief sich ihr Anteil noch auf 609 Millionen Euro, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken…

UrteilKasse muss teures Haarteil statt Perücke bezahlen

Celle. Krankenkassen müssen Patienten alle Kosten für maßgefertigte Haarteile erstatten, wenn diese aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am Montag (20. Mai) veröffentlichten…

Grünen-AntragBrillen sollen wieder Kassenleistung für alle werden

Berlin. Die Grünen fordern, dass Brillen künftig wieder für alle Versicherten von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. "Gutes Sehen darf kein Luxus sein", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Maria…

Wenn das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) am 1. Mai in Kraft tritt, bedeutet das auch Neues für die Praxis. Für Hausärzte bringt das zwar kein Regress-Ende, wohl aber neue Schranken für Prüfungen.

TSVGNeue Schranken für Regresse

Wenn das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) am 1. Mai in Kraft tritt, bedeutet das auch Neues für die Praxis. Für Hausärzte bringt das zwar kein Regress-Ende, wohl aber neue Schranken für Prüfungen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.