Künftig gibt es nur noch ein Formular für die Heilmittelverordnung statt drei. Die Einführung erfolgt zum 1. Oktober 2020, wenn die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie in Kraft tritt. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Januar mit und bestätigte damit eine Ankündigung aus dem Herbst, als der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die verschlankte Richtlinie beschlossen hatte (“Der Hausarzt” 17/19). Bisher gibt es ein Formular für Physiotherapie und Podologie, eins für Ergotherapie und Ernährungstherapie und eins für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
Die Felder des neuen Formulars wurden so angeordnet, dass sie sich am Arbeitsablauf in der Praxis orientieren. Ärzte kreuzen zunächst an, welche Therapie sie verordnen. Anschließend geben sie die weiteren erforderlichen Daten an, unter anderem Diagnose, Leitsymptomatik, Heilmittel und Therapiefrequenz.
Viele Formularfelder konnten entfallen, weil die Angaben durch die neue Heilmittel-Richtlinie laut KBV nicht mehr benötigt werden, zum Beispiel Erst- und Folgeverordnung oder Begründung für Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Das Formular wird dann auch in der Software hinterlegt sein.