Seit 2015 stehen 117,98 Millionen Euro für den Einsatz nichtärztlicher Praxisassistenten (NäPA) bereit. Nur circa 44 Millionen Euro (37 Prozent) konnten 2015 abgerufen werden. 74 Millionen Euro sind deshalb bei den Kassen verblieben und 2016 werden es auch wieder circa 64 Millionen Euro sein. Der Bewertungsausschuss (BA) soll nun die NäPA-Regelungen zum 1. Januar 2017 so anpassen, dass das Vergütungsvolumen besser ausgeschöpft werden kann.
Kommentar
Einen ganzen „Strauß“ an Maßnahmen hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ausgedacht, um dieses eigentlich von Anfang an fragliche Projekt am Leben zu halten:
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Gedacht ist an eine Erhöhung der Bewertung der Strukturpauschale nach Nr. 03060 EBM von 22 auf 35 Punkte und damit verbunden eine proportionale Anhebung des Höchstwertes von bisher 12.851 auf 20.445 Punkte. Praxen mit mindestens 2 NäPA sollen außerdem eine doppelte Vergütung der Strukturpauschale (70 statt 35 Punkte) und einen doppelten Höchstwert erhalten.
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Die Bewertung der NäPA-Besuche nach den Nrn. 03062/03063 EBM soll beibehalten werden, zusätzlich sollen künftig aber Wegekosten berechnungsfähig sein – allerdings nur in ländlichen Regionen. Der Besuch nach Nr. 03062 EBM soll künftig aber auch für den ersten Patienten bei einem Besuch im Alten- oder Pflegeheim/beschützenden Einrichtung, berechnungsfähig sein.
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Die Mindestfallzahl, die eine Einzelpraxis haben muss, wenn sie eine Nä-PA einsetzen will, will man von 860 (BAG: 640) auf 600 (BAG: 400) und bei Patienten ab dem 75. Lebensjahr von 160 (BAG: 120) auf 120 (BAG: 80) Fälle senken.
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Die konkret an die NäPA delegierbaren Leistungen sollen erweitert werden. Und: Um die Ausbildung zur NäPA weiter zu fördern, denkt die KBV an eine „Anschubfinanzierung“ im Sinne einer Vergütung der Ausbildungskosten und zeitlichen Abwesenheiten während der Ausbildung in der Praxis.
Die Kassen haben sich zu den Vorschlägen bereits geäußert und sie weitestgehend abgelehnt, da nach ihren Erhebungen elf Prozent der Praxen, die eine NäPA beschäftigen, keine NäPA-Besuche abrechnen und deshalb hier der Schwerpunkt der Förderung liegen müsste.
Auch KBV-intern ist man sich uneins darüber, ob die bisher nicht abgerufenen Mittel noch ausgeschüttet werden können oder nicht. Während KBV-Vize Regina Feldmann im November deutlich machte, das Geld sei nicht verloren, wies dies KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Gassen jüngst zurück. Er gehe davon aus, dass die Mittel verfallen seien. Mit seiner Stellungnahme reagierte Gassen auf den offenen Brief von Hausärzteverbands-Chef Ulrich Weigeldt, in dem er kritisiert hatte, dass die NäPA-Gelder nicht in den Hausarztpraxen vor Ort ankommen.