Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) kann ab sofort auch ohne persönlichen Arzt-Patientenkontakt (APK) ausgestellt werden: In Paragraf 4 Absatz 5 Satz 2 der AU-Richtlinie wurde jüngst geregelt, dass ein in der Praxis bekannter Patient auch per Videosprechstunde krankgeschrieben werden darf – sofern die Krankheit dafür “geeignet” ist und die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auf diesem Weg damit “hinreichend sicher” beurteilt werden kann (s. Der Hausarzt” 14/2020 “Video-AU: Neue “Freiheit” mit Fallstricken”). Zur Erinnerung: Eine Krankschreibung ausschließlich auf Basis eines Telefonats, einer Chat-Befragung oder eines Online-Fragebogens ist weiterhin nicht möglich.
Arbeitsunfähigkeit per VideoVideo-AU: Richtige Aufklärung ist essenziell
Eine Arbeitsunfähigkeit kann ab sofort auch ohne persönlichen Arzt-Patientenkontakt ausgestellt werden. Der Gebührenordnungsexperte Dr. med. Zimmermann bespricht an zwei Fallbeispielen die Möglichkeiten der Video-AU.