Forum PolitikPalliativpatienten: Hausärzte können jetzt Symptomkontrolle verordnen

Vertragsärzte können seit dem 25. November 2017 Symptomkontrollen bei Palliativpatienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnen (wir berichteten kurz in Ausgabe 20/2017). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte diese neue Leistung bereits am 16. März beschlossen, die Umsetzung ist nun erfolgt.

Die Symptomkontrolle bei Palliativpatienten umfasst das Erkennen, Erfassen sowie Behandeln von Krankheitszeichen und Begleiterscheinungen bei der pflegerischen Tätigkeit. Mit der Verordnung der Leistung veranlasst der Vertragsarzt eine Kontrolle der Schmerzsymptomatik sowie ein Erkennen von Übelkeit, Erbrechen, pulmonalen oder kardialen Symptomen oder Obstipation. Gegenstand der Verordnung sind außerdem Wundkontrollen und -behandlungen bei exulzerierenden Wunden sowie die Krisenintervention, zum Beispiel bei Krampfanfällen, Blutungen und/oder akuten Angstzuständen.

Eine solche Behandlung darf man bei schwerstkranken und sterbenden Patienten in jedem Alter verordnen, nicht jedoch bei Patienten, die bereits Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung erhalten (SAPV, Voll- oder Teilversorgung).

Kommentar

Die Verordnung setzt voraus, dass der Patient unter einer oder mehreren nicht heilbaren fortschreitenden oder so weit fortgeschrittenen Erkrankungen leidet, dass nach fachlicher Einschätzung des behandelnden Arztes die Lebenserwartung auf wenige Tage, Wochen oder Monate limitiert ist. Bei Kindern und Jugendlichen darf man die Leistung auch bei länger prognostizierter Lebenserwartung verordnen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Verordnungsdauer für die Erst- und Folgeverordnung beträgt jeweils bis zu 14 Tage. Die Häufigkeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf und unterliegt keiner Beschränkung hinsichtlich der Zahl der täglichen Pflegeeinsätze. Die Verordnung erfolgt über das Formular 12 unter Angabe der Leistungsziffer 24a oder "Symptomkontrolle bei Palliativpatienten".

Wie bisher muss man dabei alle nötigen behandlungspflegerischen Maßnahmen angeben – man kann sie nicht separat verordnen, da die 24a all diese Leistungen bereits umfasst.

Ziel ist es, den Hospiz- und Palliativgedanken stärker in der Regelversorgung zu verankern und die ambulante Palliativversorgung zu stärken. Hausärzte sollen dabei weiterhin beteiligt sein. Wichtig ist deshalb, dass man bei der Verordnung zumindest zunächst "Teilversorgung" ankreuzt. Nur dann können Hausärzte im Falle einer Inanspruchnahme die hierfür vorgesehenen Nrn. 03370 bis 03373 EBM berechnen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.