Nr. 38100 EBM steht für das Aufsuchen eines Patienten durch einen vom behandelnden Arzt beauftragten angestellten Mitarbeiter der Praxis (z.B. MFA), um medizinisch notwendige delegierbare Leistungen zu verrichten. Dies wird je Sitzung extrabudgetär mit 8,10 Euro vergütet. Den Mitbesuch kann man nach Nr. 38105 EBM (4,16 Euro) berechnen. Hat die Medizinische Fachangestellte (MFA) eine Weiterbildung zur VERAH durchlaufen, sollten Praxisinhaber überlegen, ob sie das nicht auch in eine NäPA-Anerkennung erweitern können.
Kommentar
Für eine NäPA darf man bei KV-Patienten neben der Nr. 38100 EBM auch den Zuschlag Nr. 38200 EBM berechnen. Das Honorar für den Hausbesuch durch die MFA erhöht sich dann um 9,59 Euro auf 17,69 Euro. Berücksichtigt man, dass der ärztliche Besuch mit 22,59 Euro bewertet ist und die Zeitvorgabe dort 20 Minuten beträgt, lohnt sich eine solche Maßnahme nicht nur aus medizinischen Gründen, denn die MFA-Besuche nach Nr. 38100/38200 EBM haben keine Zeitvorgabe.
Noch interessanter ist die Vergütung des Mitbesuchs durch die MFA. Hier kann man die Nr. 38105 mit der 38205 EBM kombinieren. Damit erhöht sich dort das Honorar um 8,84 Euro auf 13 Euro. Der ärztliche Hausbesuch nach Nr. 01413 EBM hingegen ist aktuell mit 11,25 Euro bewertet. Es gibt allerdings auch einen "Wermutstropfen": Hausärzte dürfen die Zuschläge nach den Nrn. 38200 und 38205 EBM nur im Pflegeheim berechnen!