Ab sofort sollen Säuglinge bei der Pneumokokken-Impfung drei statt bisher vier Impfstoffdosen erhalten: zwei Grundimmunisierungen im Alter von zwei und vier Monaten sowie eine Auffrischung mit elf bis 14 Monaten. Für Frühgeborene empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) wie bisher vier Impfstoffdosen.
Vorausgegangen war der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses im November 2015, wonach die Schutzimpfungs-Richtlinie bei der Impfung gegen Pneumokokken entsprechend der Empfehlung der STIKO angepasst werden sollte. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Beschluss nicht beanstandet. Mit der Veröffentlichung am 6. Februar 2016 im Bundesanzeiger ist der Beschluss deshalb in Kraft getreten und es kann nun entsprechend dem geänderten Schema geimpft werden.
Kommentar
Die STIKO empfiehlt für die in hausärztlichen Praxen häufigeren Personen ab 60 Jahre (nur noch) eine einmalige Impfung mit dem Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff. Eine Auffrischung ist nicht mehr notwendig. Ebenfalls wird zur Impfung mit Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff geraten bei Erwachsenen mit gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung, dazu zählen etwa: angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselerkrankungen, chronische Nierenerkrankungen/nephrotisches Syndrom sowie chronische neurologische Krankheiten.
Allerdings sollte bei erwachsenen Patienten mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion sowie chronischen Nierenkrankheiten/nephrotischem Syndrom eine Wiederholungsimpfung im Abstand von fünf Jahren erwogen werden (bei unter Zehnjährigen von mindestens drei Jahren).