Gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 sollen künftig einmalig Anspruch auf ein Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen haben. Der Gemeinsame Bundesausschluss (G-BA) hat am 20. Oktober einen Beschluss gefasst. Dieser schreibt die Eckpunkte des Screenings fest und tritt voraussichtlich in der ersten Hälfte 2017 in Kraft.
Kommentar
Anspruch auf die Ultraschalluntersuchung haben nur Männer, da für Frauen eine Reihenuntersuchung auf Basis der vorliegenden Evidenz nicht begründet werden konnte. Das Screening soll bevorzugt beim „Check-up 35“ erfolgen. Alle Ärzte mit einer Genehmigung nach der Ultraschallvereinbarung (Anwendungsbereich oder -klasse 7.1) dürfen diese anbieten. Als auffällig gilt ein Ergebnis ab einem Aortendurchmesser von 2,5 cm. Die weiteren Abklärungsuntersuchungen und Verlaufskontrollen erfolgen bei der Krankenbehandlung. Derzeit entwickelt der G-BA eine Versicherteninformation, die dann die notwendige ärztliche Beratung zu der Früherkennungsuntersuchung unterstützen soll. Das Screening soll anhand einer Stichprobe aus Routinedaten der Kassen nach drei Jahren evaluiert werden.