Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. Juni 2016 wird die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real- Time-Messgeräten (rtCGM) für bestimmte Diabetespatienten zur Kassenleistung (s. Der Hausarzt 12). Demnach kann die rtCGM innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung bei Patienten mit einer intensivierten Insulintherapie unabhängig vom Diabetestyp angewendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die zwischen Arzt und Patient festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation des Patienten nicht erreicht werden können.
Kommentar
Bedauerlicherweise hat der G-BA aber festgelegt, dass dieses rtCGM-System in der vertragsärztlichen Versorgung nur Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder Fachärzte für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin jeweils mit der Anerkennung "Diabetologie" oder "Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)" beziehungsweise mit vergleichbarer Qualifikation oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung "Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie" verordnen dürfen. Darüber hinaus enthält der Beschluss Vorgaben zur Festlegung und Dokumentation individueller Therapieziele und zur Schulung der Patienten.
Die eingesetzten Geräte müssen als Medizinprodukt zugelassen sein und über eine Alarmfunktion verfügen, die bei Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte ausgelöst wird und mit individuellen Grenzwerten eingestellt werden kann. Den Beschluss prüft momentan das Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 8.7.16). Bei Nichtbeanstandung wird die rtCGM als Ziffer 20 in die Anlage 1 der Richtlinie "Methoden vertragsärztliche Versorgung" aufgenommen. Der Beschluss tritt dann einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.