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KBVDas sind 2020 die Honorarsieger und Honorarverlierer

Nach der Einigung von der Kassenärztliche Bundesvereinigung und den Krankenkassen gibt es deutliche Sieger und Verlierer im Hinblick auf die Honorarvorgaben für 2020.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen haben sich auf einen Anstieg des Orientierungspunktwertes (OPW) ab 1. Januar 2020 um 1,52 Prozent geeinigt. Der Ablauf und die “Geschwindigkeit” des Vorgangs sind überraschend.

Denn noch am 15. August hatte die KBV gemeldet, dass zwischen den Vorstellungen der Kassen und der KBV “Galaxien” lägen. Während die KBV eine Anhebung des OPW um etwa 2,7 Prozent forderte, boten die Kassen magere 0,2 Prozent mehr. Die Zeichen waren damit für ein Anrufen des Erweiterten Bewertungsausschusses (Schiedsamt) gestellt.

Letztlich gab es aber schon acht Tage später ein von beiden Seiten bejubeltes Verhandlungsergebnis. Zumindest die Kassen können sich durchaus darüber freuen, wenn man die Honorarvorgaben für 2020 ansieht: Die KBV hat sich von den Kassen offensichtlich “über den Tisch ziehen lassen”.

Steigerung wird “aufgefressen”

Die Kassen mussten sich nur das Ergebnis der Honorarsteigerung unter Berücksichtigung der Morbiditäts- und Demografierate anschauen, um zu erkennen, dass sie mit den 1,52 Prozent Steigerung beim OPW einen Volltreffer landen. Beide Raten sind für 2020 nämlich derart “mies”, dass sie den Anstieg des OPW um 1,52 Prozent praktisch “auffressen” (Tab. 1)! Lediglich Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen können mit Zuwächsen von mehr als zwei Prozent rechnen. Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen verbuchen immerhin noch 1,6 Prozent, was in etwa der Inflationsrate entspricht. Hamburg und Berlin hingegen kassieren praktisch eine Nullrunde.

Wichtig: Die regionalen Veränderungsraten hat das Institut des Bewertungsausschusses errechnet. Sie basieren auf den Behandlungsdiagnosen nach ICD-10. Der Demografierate liegen als Kriterien Alter und Geschlecht der Versicherten in den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zugrunde. Diese Werte sind nun Grundlage für die Honorarverhandlungen 2020 in den einzelnen KVen, wobei dort kaum ein Spielraum besteht, um von dieser Vorgabe abzuweichen.

Das Bundesversicherungsamt hatte die Krankenkassen bereits 2019 in einem Rundschreiben aufgefordert, sich bei den regionalen Honorarverhandlungen mit den KVen exakt an die gesetzlichen Vorgaben und damit die in der Tabelle dokumentierten Morbiditäts- und Demografieraten zu halten.

 

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