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GesundheitsuntersuchungBei Labor an Verdachtsdiagnose denken

Seit 1. April ist vieles neu bei der Gesundheitsuntersuchung. Besonders bei den Laborleistungen gilt für Hausärzte jetzt - aufgepasst!

Die Gesundheitsuntersuchung nach Nr. 01732 EBM (Check-up) kann seit 1. April 2019 bereits ab 18 durchgeführt und berechnet werden. Der Ansatz ist aber bis zum Beginn des 35. Lebensjahres nur einmalig möglich. Was bei einem Kassenwechsel passiert, ist offen.

Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr ist eine Untersuchung und Berechnung nach Nr. 01732 EBM nur noch alle drei Jahre möglich. Wie bisher gilt dabei das Kalenderjahr: Wer 2019 an der GU teilnimmt, kann die nächste 2022 absolvieren.

Die Dokumentation in der Patientenakte reicht nun aus, das Formular 30 entfällt.

Wichtig: Neben der Nr. 01732 EBM kann man – ab dem 35. Lebensjahr – weiter die Urinuntersuchung (32880 EBM) sowie die Bestimmung des Blutzuckerspiegels (32881 EBM) berechnen. Das gilt auch für die Untersuchung des Cholesterinspiegels (32882 EBM), die jetzt die Bestimmung der Triglyceride und des HDL-/LDL- und Gesamtcholesterinwerts beinhaltet. Anders als bisher sind diese Zusatzleistungen nicht mehr integraler Bestandteil der Nr. 01732 EBM. Der Ansatz setzt jetzt vielmehr eine anamnestisch erfasste individuelle Risikosituation beim Einzelnen voraus. Es empfiehlt sich deshalb, eine Veranlassung solcher Leistungen beim Laborverein oder bei Erbringung im Eigenlabor mit einer ICD-codierten Verdachtsdiagnose oder Diagnose zu begründen.

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