Darmstadt. Gesetzliche Krankenkassen müssen ihren Versicherten höherwertige Hörgeräte bezahlen, wenn damit Einschränkungen in der Erwerbsfähigkeit vermieden werden können.
Behinderte Menschen hätten einen Anspruch auf medizinische Rehabilitation, um berufliche Einschränkungen zu vermeiden, teilte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt am Donnerstag (25.10.) sein Urteil mit (AZ L 1 KR 229/17). Hierzu gehörten auch Hilfsmittel wie Hörgeräte.
In dem Fall hatte ein schwerhöriger Bau-Projektleiter geklagt und Recht bekommen. Er argumentierte, bei Besprechungen auf Großbaustellen wechselnden Geräuschkulissen ausgesetzt zu sein. Er benötige daher ein Hörgerät, das sich hierauf automatisch einstelle.
Quelle: dpa/lhe