![Ob zur Abrechnung von Coronapatienten oder der Bereitschaftspauschale 01435 EBM, die "Rauchenden Köpfe" erhalten viele Leserfragen. Im Folgenden ein paar Antworten auf häufige Fragen.](https://www.hausarzt.digital/wp-content/uploads/2021/12/fragen_iStock-628995640_josefmicic.ai_1500pixel.jpg)
"Rauchende Köpfe"Häufige Abrechnungsfragen geklärt
Ob zur Abrechnung von Coronapatienten oder der Bereitschaftspauschale 01435 EBM, die "Rauchenden Köpfe" erhalten viele Leserfragen. Im Folgenden ein paar Antworten auf häufige Fragen.
Ob zur Abrechnung von Coronapatienten oder der Bereitschaftspauschale 01435 EBM, die "Rauchenden Köpfe" erhalten viele Leserfragen. Im Folgenden ein paar Antworten auf häufige Fragen.
Mit dem elektronischen Rezept hat der Praxisdrucker bald ausgedient? Von wegen! Es wird eher komplizierter. Vom richtigen Papierformat, über die Anbindung an die Praxissoftware bis hin zur einfachen Lösung häufiger Druckerprobleme haben die "Rauchenden Köpfe" einen Überblick zusammengestellt.
Der EBM-Spickzettel Q4/2021 fasst die wichtigsten EBM-Ziffern für die hausärztliche Praxis zusammen. Erstmals sind auch einige Corona-Ziffern enthalten.
Zum Teil kam gerade große Verunsicherung auf, weil das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass ein Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit (AU) anzweifeln darf, wenn diese exakt der Kündigungsfrist entspricht. Was bedeutet das für Ärztinnen und Ärzte?
Der eigentliche Regress ist selten geworden. Zunehmend gibt es jedoch Einzelfall-Wirtschaftlichkeitsprüfungen, bei denen es meistens darum geht, dass man irgendeine Verordnungsvorschrift nicht eingehalten hat. Einige davon schauen wir uns in dieser Artikel-Serie an.
Noch ein Artikel über TI? Haben Sie nicht auch schon so viele auf dem Stapel liegen, die Sie schon ewig lesen wollten? Daher haben die "Rauchenden Köpfe" das Thema nochmal aufbereitet. Denn: Bevor Sie bei dieser Thematik verzweifeln, lesen Sie diesen Beitrag!
Regresse sind ein Unding, kontraproduktiv mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung, oft aber zu verhindern, wenn man fundiertes Wissen hat. Wichtige Basics und Fallbeispiele aus der Hausarztpraxis auf einen Blick.
Versorgen Hausärztinnen und Hausärzte Senioren im Pflegeheim, sollten sie einen Heimvertrag abschließen. Denn dieser lohnt sich – und der Aufwand ist deutlich geringer als viele zunächst fürchten.
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