Einen Heimvertrag abzuschließen, lohnt sich für die betreuenden Hausärztinnen und Hausärzte. Insbesondere ab zwei Patienten in der gleichen Einrichtung macht sich dies bemerkbar, denn ab sofort wird der Mitbesuch (GOP 01413, 11,79 Euro) dann gleichwertig bezahlt wie der Erstbesuch (GOP 01410, 23,58 Euro).
Hinzu kommen verschiedene pauschale Zuschläge pro Quartal und für besondere Situationen, die im Folgenden erläutert werden.
Basis: Anforderungen wurden entschärft
Manch einer ist bei Einführung der Heimverträge vor dem Aufwand zurückgeschreckt, war da doch die Rede von einer 24/7-Verfügbarkeit, zudem war gefordert, per Handy jederzeit auf Abruf dem Heim zur Seite zu stehen. Gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Bewusstseins für die eigene Gesundheit sowie der Bedeutung einer Work-Life-Balance war dies vielen Hausärztinnen und Hausärzten nicht mehr zeitgemäß vorgekommen.
Hier gibt es mittlerweile gute Nachrichten: Die Anforderungen an einen Heimvertrag wurden deutlich entschärft! Man soll zwar noch für das Heim erreichbar sein, dies ist aber nicht mehr rund um die Uhr erforderlich.
Wir meinen: Was in einem Heimvertrag obligat ist, entspricht einer guten hausärztlichen Versorgung.
Schritt 1: Vertrag von KV genehmigen lassen
Der Vertrag wird geschlossen zwischen der Hausärztin oder dem Hausarzt und dem Pflegeheim, eingereicht wird dies dann bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Nachdem diese die Genehmigung erteilt hat, können die entsprechenden Ziffern (Schritt 2) abgerechnet werden.
Wir raten dazu, in einer BAG den Vertrag mit allen beteiligten Ärztinnen und Ärzten abzuschließen, da dann auch über alle LANR die Ziffern abgerechnet werden können – wichtig zum Beispiel in Urlaubszeiten bei gegenseitiger Vertretung.
Schritt 2: Vergütung inklusive Pauschalen kennen
Doch was genau wird in einem Heimvertrag eigentlich vergütet? Eben jene Leistungen, die wir sowieso in der Heimversorgung erbringen! Die wichtigste Ziffer aus unserer Sicht ist die 37113 als Zuschlag zu jedem Mitbesuch nach 01413. Diese macht genau den Unterschied zwischen 01413 und 01410 aus, sodass jeder Mitbesuch von ca. 12 Euro auf das Niveau des “Erstbesuchs” (rund 24 Euro) verdoppelt wird.
Bei einem Heim, in dem man beispielsweise einmal monatlich zu Besuch fährt und zehn Patienten versorgt, wird allein hierdurch ein Zusatzhonorar im Quartal von 318,33 Euro erwirtschaftet – ohne zusätzliche Tätigkeit. Bei 14-tägigen Besuchen und 20 Patienten wären es bereits 1344,06 Euro.