Zum 1. Oktober kommt das einmalige Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C, durchzuführen gemeinsam mit der Gesundheitsuntersuchung oder – übergangsweise befristet bis 31.12.2023 – als Einzelleistung, wenn kein Check-up im selben Quartal erfolgte.
Zum Hintergrund: Jährlich werden knapp 9.000 neue Fälle einer Hepatitis B an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet. Chronisch erkrankt sind 300.000 bis 650.000 Menschen. Bei der Hepatitis C werden zwischen 4.000 und 5.000 Fälle neu gemeldet, 400.000 bis 500.000 Menschen in Deutschland sind betroffen.
Was ist in der Praxis wichtig zu beachten?
Neben dem Mindestalter von 35 Jahren ist wie bei jeder Screening-Untersuchung im Voraus zu klären, ob diese überhaupt gewünscht ist. Jeder hat ein Recht auf Nichtwissen und Beratung zu möglichen Konsequenzen bei einem positiven Befund. Ein “offizielles” Aufklärungsblatt ähnlich wie zum immunologischen Stuhltest oder Screening auf Aortenaneurysma liegt bislang aber nicht vor.
Als weitere Stufe der Diagnostik ist zu überprüfen, ob bereits eine Immunisierung gegen Hepatitis B durchgeführt wurde.
Tipp: Gerade wegen anfallender Folgekosten im Labor (siehe Labor-Spicker Laborbonus) ist die vorhergehende Impfanamnese wichtig! Eine Titerkontrolle nach Impfung ist in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wäre privat zu liquidieren.
Gegen Hepatitis C gibt es bisher keine Impfung, daher ist hier der sonst bei Gesundheitsuntersuchungen obligatorische Blick in den Impfpass nicht nötig.
Labor: “Präventiv-Kreuz” nicht vergessen
Bei der Bestimmung der Laborwerte (Tab. 1) ist wie bei den sonstigen Laborwerten der Gesundheitsuntersuchung (Nüchtern-Glukose, HDL, LDL, Gesamtcholesterin, Triglyceride) wichtig, auf dem Muster 10a “Präventiv” anzukreuzen bzw. in der Laboranforderung das Screening entsprechend zu markieren.