Prävention spielt in der Bevölkerung eine mehr oder weniger große Rolle. Nur wenige nehmen an den von der GKV angebotenen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen teil: Gesundheitsuntersuchung ca. 25 Prozent, Hautkrebsscreening weniger als zehn Prozent. Die direkte Ansprache durch Ärzte kann die Teilnahme steigern. Ein Recall-System unterstützt die Praxis, um an die Termine zu erinnern und so die Untersuchungszahlen zu halten. Den größten Erfolg erzielen Praxen, wenn das Team Patienten anruft.
Nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden die in Tab. 1 genannten Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen angeboten. Nur für das Brustkrebsscreening gibt es ein bundesweit einheitlich geregeltes Einladungsprogramm für Frauen zwischen 50 und 70 Jahren, unabhängig ob privat oder gesetzlich versichert. So werden alle Frauen in diesem Alter erreicht und die Untersuchungszahlen sind viel höher als bei anderen Screenings.
Im EBM gibt es für alle durch den G-BA empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen eigene Abrechnungsziffern (s. Tab. 1). Die Richtlinien geben die Untersuchungsabstände vor, dem entsprechend können Hausärzte die Leistungen dann unbudgetiert abrechnen. Die Honorierung erfolgt zum jeweils gültigen Orientierungspunktwert, aktuell 10,4361 Cent.
In der GOÄ gibt es zwei Sonderfälle: Die einzelnen Kindervorsorgeuntersuchungen werden jeweils mit derselben GOP (Nr. 26) abgerechnet. Zweitens fehlt eine eigene Ziffer für das Hautkrebsscreening. Dabei können sich Hausärzte auf zwei Arten behelfen:
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Erfolgt das Hautkrebsscreening zusam- men mit der Gesundheitsuntersuchung, kann die GOP 29 gesteigert werden (Grund: inkl. Hautkrebsscreening).
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Vor dem Screening kann mit dem Patienten eine abweichende Vereinbarung nach Paragraf 2 geschlossen werden. Mehr dazu in Der Hausarzt 11/2015.
In der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist die Abrechnung der Vorsorgeuntersuchungen unterschiedlich geregelt. Oft werden sie als Einzelleistung gesondert neben den Pauschalen berechnet, teils gibt es einen Zuschlag (z.B. IKK classic) oder aber wie beim TK-Vertrag einen Präventionszuschlag. Einzelheiten finden sich in den Verträgen (z.B. online bit.ly/1Ty4dUh. Es lohnt sich, die speziellen Abrechnungsvoraussetzungen anzusehen, damit nicht da, wo eine Einzelleistung vorgesehen ist, die Untersuchung irrtümlich als mit der Pauschale abgegolten gesehen wird.
Quellen: EBM 2016, GOÄ in der aktuell gültigen Fassung