Aktuelle Studiendaten deuten darauf hin, dass Fluorchinolone immer noch außerhalb der empfohlenen Anwendungsgebiete verschrieben werden. Darauf machen die Zulassungsinhaber von fluorchinolonhaltigen Antibiotika gemeinsam mit der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufmerksam.
Schon 2019 hatte die EMA Einschränkungen für die Anwendung von Fluorchinolonen und Chinolon-Antibiotika empfohlen, nachdem eine Studie ergeben hatte, dass systemisch und inhalativ angewendete Fluorchinolone mit sehr seltenen, schwerwiegenden, lang anhaltenden (über Monate oder Jahre andauernden) und möglicherweise irreversiblen Nebenwirkungen assoziiert sind. Daraufhin wurde die Anwendung von fluorchinolonhaltigen Arzneimitteln im Jahr 2019 signifikant beschränkt.
Eine neue Studie zeigt jetzt allerdings: Fluorchinolone werden wohl weiterhin außerhalb der zugelassenen Indikationen angewendet. In einem Rote-Hand-Brief wird medizinisches Fachpersonal daher daran erinnert, dass systemisch und inhalativ angewendete Fluorchinolone nicht angewendet werden dürfen bei:
- Personen, die zuvor schwerwiegende Nebenwirkungen mit einem Chinolon- oder Fluorchinolon-Antibiotikum hatten,
- bei nicht schweren oder selbstlimitierenden Infektionen,
- bei leichten bis mittelschweren Infektionen (einschließlich unkomplizierter Zystitis und akuter Otitis media), es sei denn, andere übliche Antibiotika werden als ungeeignet erachtet,
- bei nichtbakteriellen Infektionen,
- zur Prävention einer Reisediarrhö oder rezidivierenden Infektionen der unteren Harnwege.
red
Quelle: Rote-Hand-Brief; online 7. Juni