Berlin. Der neue Gehaltstarifvertrag, auf den sich der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte (AAA) am 21. November geeinigt haben, sieht eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 Prozent ab 1. Januar 2025 vor.
Ab dem darauffolgenden Jahr kommt es dann zu unterschiedlichen Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen. Durchschnittlich steigen die Gehälter in der zweiten Stufe um 3,4 Prozent. Die unteren vier Berufsjahrstufen wurden etwas stärker erhöht als die höheren Berufsjahrstufen, teilt der vmf mit. Außerdem wurde eine weitere Berufsjahrstufe (29. bis 32 Berufsjahre) ab Januar 2026 vereinbart.
Auszubildende im ersten Jahr erhalten ab 2025 1000 Euro, ab dem zweiten Jahr 1100 und ab dem dritten Ausbildungsjahr 1200 Euro. Ab 1.1.2026 erhöhen sich die Vergütungen erneut jeweils um 50 Euro in jedem Ausbildungsjahr.
31 Tage Urlaub für MFA über 55 Jahre
Außerdem haben sich die Tarifpartner darauf geeinigt, den Urlaubsanspruch zu erhöhen. Dieser beträgt nun 29 Arbeitstage und für MFA ab Vollendung des 55. Lebensjahrs 31 Tage.
“Bei den Tarifverhandlungen haben wir sowohl die jüngeren als auch die langjährigen Medizinischen Fachangestellten in den Blick genommen. Die Arztpraxen brauchen alle, um eine qualitativ hochwertige ambulante Patientenversorgung sicherstellen zu können”, erklärte Erik Bodendieck, Vorsitzender der AAA anlässlich der Veröffentlichung des Tarifabschlusses am Montag (16.12).
Für viele Praxen Richtschnur
“Mit diesem Ergebnis ist es uns gelungen, die finanzielle Situation der Medizinischen Fachangestellten in Ausbildung und Beruf weiter zu verbessern. Der zusätzliche Urlaubstag wird die nach wie vor hohe Stressbelastung etwas abmildern. Insgesamt ist es ein wichtiger Erfolg, um die Attraktivität des Berufsbildes auch für die älteren Kolleginnen und Kollegen zu erhöhen”, so Hannelore König, Präsidentin des vmf.
“Es ist wichtig und richtig, dass MFA gut bezahlt und die Gehälter konkurrenzfähig gestaltet werden, aber das muss gegenfinanziert werden: Die Praxisinhaberinnen und -inhaber müssen in die Lage versetzt werden, diese Gehaltssteigerungen auch tragen zu können. Wenn hier nichts passiert, werden immer mehr MFA den hausärztlichen Bereich verlassen”, erklärt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband am Montag (16.12.).
Der neue Tarifvertrag ist nur für diejenigen Praxen verpflichtend, in den MFA und die Ärztinnen und Ärzte im vmf bzw. AAA Mitglied sind. Für die nicht organisierten MFA bzw. Praxischefinnen und -chefs dient der Tarifvertrag häufig als Richtschnur.
Den neuen Tarifvertrag finden Sie beim vmf unter: MFA-Tarifvertrag ab 1.1.2025 oder auch bei der Bundesärztekammer