QualifikationIn 6 Schritten zum VERAH®-Honorar

Über 12.500 Medizinische Fachangestellte haben bereits die Qualifikation zur VERAH® erfolgreich absolviert. In der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) wird ihr Einsatz gleich doppelt belohnt: durch eine Entlastung der Hausärzte und eine entsprechende Vergütung.

Viele HZV-Verträge vergüten die Beschäftigung einer Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis (VERAH®) mit einem Zuschlag auf die besondere Betreuungspauschale P3 oder der Besuch der VERAH® bei Patienten mit besonderem Betreuungsaufwand wird als Einzelleistung honoriert.

Praxistipp: In Anlage 3 des jeweiligen HZV-Vertrages ist die entsprechende Vergütung aufgeführt.

Damit es zu einer erfolgreichen Auszahlung der Honorare kommen kann, müssen folgende Punkte beachtet werden:

  1. Die Beschäftigung einer VERAH® muss bei der HÄVG Rechenzentrum GmbH angemeldet werden. Das entsprechende Formular zur Anmeldung ist auf der Webseite des Hausärzteverbandes in der Rubrik Hausarztverträge zu finden: Im Reiter “HZV-Verträge Schnellsuche” einfach die eigene Region auswählen und dann in der rechten Leiste auf “Vertragsübergreifende Dokumente” klicken. Das Formular (s. Bild) kann handschriftlich oder digital ausgefüllt werden.
  2. Das signierte sowie mit dem Praxisstempel versehene Formular kann entweder an die auf dem Formular angegebene Faxnummer oder an die E-Mail-Adresse verah-vdm@haevg-rz.de gesendet werden.
  3. Die VERAH®-Urkunde des Instituts für hausärztliche Fortbildungen (IHF) wird nicht benötigt, da die HÄVG Rechenzentrum GmbH im engen Austausch mit dem IHF steht und die Informationen der bestandenen VERAH®-Prüfungen dort vorliegen.
  4. Über das VERAH®-Meldeformular können auch Änderungen zu einer bereits gemeldeten VERAH® eingetragen werden, beispielsweise die Abmeldung einer VERAH®.
  5. Sollte sich Ihre Betriebsstättennummer (BSNR) ändern, muss dem Rechenzentrum über das VERAH®-Meldeformular mitgeteilt werden, ob die VERAH® zukünftig ebenfalls über die neue BSNR tätig sein wird.
  6. VERAH®-Vergütungen werden nur an Hausärzte gezahlt, die mindestens an einem HZV-Vertrag teilnehmen.

Sofern alle Punkte berücksichtigt werden, können Sie mit einer zusätzlichen Honorierung für Ihre VERAH® rechnen – soweit dies im jeweiligen Vertrag und unter den spezifischen Regelungen vorgesehen ist.

Das Formular zur Meldung einer VERAH® ist der erste Schritt.

Informationen zur VERAH®

gibt es per E-Mail an verah-vdm@haevg-rz.de oder per Fax: 01805-00 24 25 501

Allgemeine Informationen zur HZV

erhalten Sie beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH telefonisch unter 02203/57561111 sowie per E-Mail: kundenservice@haevg-rz.de oder Fax 02203-5756 1110

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