Patientinnen und Patienten, die an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, fühlen sich besser versorgt, da ihre Hausärztin oder ihr Hausarzt sie intensiver betreuen kann und ihre gesamte medizinische Versorgung koordiniert.
Insbesondere Diabetiker und Herzpatienten profitieren laut Studienergebnissen von einer Teilnahme an der HZV. Mittlerweile bietet der Großteil der Krankenkassen in fast allen Regionen einen HZV-Vertrag an. Genauere Informationen sowie wichtige Vertragsunterlagen finden Sie auf der Website hzv.de unter Rubrik “HZV-Verträge Schnellsuche”.
Für Ihre Teilnahme an der HZV schicken Sie die ausgefüllte Teilnahmeerklärung an das HÄVG Rechenzentrum. Nachdem Sie ein Bestätigungsschreiben sowie ein Starterpaket mit den Aufklärungs- und Einschreibeunterlagen für Ihre Patienten erhalten haben, kann es losgehen.
Damit auch Ihre Patienten über die Vorteile der HZV informiert werden, ist die geeignete Patientenansprache maßgeblich (siehe Video).
So schreiben Sie Patienten in die HZV ein:
- Klären Sie Ihre Patienten über die Inhalte und Vorteile der HZV auf und händigen Sie ihnen die Teilnahme- und Einwilligungserklärung aus.
- Ermöglichen Sie Ihren Patienten, diese sorgfältig durchzulesen und gehen Sie auf mögliche Fragen der Patienten ein.
- Nachdem Ihre Patienten die Unterlagen verstanden und unterschrieben haben, erhalten diese ebenfalls ein Exemplar für deren Unterlagen.
- Je nach HZV-Vertrag kann der Teilnahmewunsch Ihrer Patienten entweder online oder offline an das HÄVG Rechenzentrum übermittelt werden.
Die Patiententeilnahme an der HZV ist für diese selbstverständlich freiwillig sowie kostenfrei und beginnt mit der Bestätigung im Informationsbrief Patiententeilnahmestatus.
Diese Voraussetzungen müssen die Patienten für eine Teilnahme an der HZV erfüllen:
- Ihr Patient wählt Sie als Hausarzt verbindlich für mindestens ein Jahr.
- Sie sind erster Ansprechpartner für medizinische Fragen und übernehmen bei Bedarf die Koordination mit weiteren Fachärzten. Diese dürfen nur auf Überweisung aufgesucht werden (Ausnahmen: Augenarzt, Gynäkologe, Kinderarzt, Notfälle).
- Im Vertretungsfall muss Ihr Patient einen anderen HZV-Hausarzt aufsuchen, der vorab von Ihnen benannt wurde.