Leserin S. hat als “Neuling” in der hausärztlichen Versorgung folgende Fragen zur GOÄ:
- Wie kann ich einen Troponin- und D-Dimer-Schnelltest korrekt nach GOÄ abrechnen?
- Darf ich Laborleistungen, die über ein Fremdlabor erbracht werden, beim Abrechnen nach GOÄ beliebig steigern? Welcher Steigerungssatz gilt hier als “üblich” (z.B. für yGT, GOT, etc.)?
- Beim Abdomenultraschall nach den Ziffern 410 und 3×420: Wann darf ich die 401 zusätzlich berechnen? Reicht es zum Beispiel, wenn ich eine Farbkodierung im Bereich der Niere vornehme, um Gefäße und Ureterabgang zu differenzieren, oder muss ich für die 401 auch den pw-Doppler aktivieren, um eine Flusskurve/Geschwindigkeit zu dokumentieren?
- Die farbkodierte Duplexsonographie der Halsschlagadern rechne ich nach 410 und 3×420 ab. Darf ich neben der 401 auch die 404 als pw-Doppler-Zuschlag ansetzen?
Antworten von Dr. Gerd Zimmermann
- Troponin A Nr. 3732 GOÄ, D-Dimer Nr. A3937 GOÄ.
- Der Steigerungssatz beim GOÄ-Labor liegt bei 1,15 bis maximal 1,3.
- Entscheidend beim Ansatz der Nr. 401 GOÄ ist, ob eine zusätzliche Anwendung des Duplex-Verfahrens – gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung – stattgefunden hat.
- Die Duplex-Sonographie der hirnversorgenden Gefäße können Sie mit der Kombination der Nummern 410, 420 GOÄ (bis zu dreimal) sowie den Zuschlag Nummer 401 für den Duplex berechnen. Auch der Ansatz der Nr. 404 GOÄ kann hinzukommen, wenn der Leistungsinhalt erfüllt wurde. Die untersuchten Gefäße müssen Sie in der Rechnung angeben.