Die 245A GOÄ können Ärztinnen und Ärzte noch bis 31. Dezember dieses Jahres abrechnen. Darauf haben sich Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfekostenträger Ende September geeinigt.
Sie ist weiterhin nur zum einfachen Satz möglich. Auch für die psychotherapeutischen Sonderregeln in der GOÄ gilt als neue Frist der 31. Dezember. red
Mehr dazu: https://hausarzt.link/78TNk