Am Anfang der Behandlung steht eine Beratung, meist mit der GOP 3, u.U. auch höher als 2,3-fach abrechenbar. Im Beratungsgespräch sollte zunächst geklärt werden, ob der Patient auch den festen Vorsatz zum Aufhören hat – ansonsten ist Frust bei Patient und Arzt vorprogrammiert.
Für die Untersuchung ist die GOP 8 der GOÄ anzusetzen, ev. auch über die GKV als Gesundheitsuntersuchung (GOP 01732 EBM). Ob weitere Untersuchungen sinnvoll sind, wird unterschiedlich gesehen. Sicher ist aber eine Spirometrie und ein EKG oder auch Belastungs-EKG angezeigt, abrechenbar mit den GOP 605, 605a, 651 oder 652.
Sollte sich aber z.B. bei der Lungenfunktion ein pathologischer Befund zeigen, muss dieser – unabhängig von der privat berechneten Raucherentwöhnung – zu Lasten der GKV weiter abgeklärt und bei Bedarf auch behandelt werden. Bei dem Wunsch nach einer Röntgenuntersuchung der Lunge sollte man allerdings wegen der Strahlenbelastung zurückhaltend sein, da es keine rechtfertigende Diagnose ist.
Das therapeutisch mögliche Spektrum ist weit gespreizt und hängt unter anderem auch von den Kenntnissen und Qualifikationen des Hausarztes ab. Sie sollen zumindest aufgelistet werden; jeder mag sich das für ihn zutreffende heraussuchen. Für alle Möglichkeiten gilt aber die Aufstellung eines Behandlungsplans, damit der Patient sich darauf einstellen kann. Dieser sollte auch die vorhersehbaren Kosten enthalten. Für einen derartigen Plan ist die GOP A 76 abrechenbar (1-fach 4,08 Euro).
Die einfachste Möglichkeit der Beratung ist eine in Abständen stattfindende Erörterung zur Erfolgskontrolle und weiteren Motivation (GOP 3; 1-fach 8,74 Euro). Finden sich viele Patienten in der Praxis, die eine Raucherentwöhnung wünschen, kann man diese auch als Gruppentherapie anbieten für jeweils minimal vier und maximal zwölf Teilnehmer (GOP 20; 1-fach 6,99 Euro pro Patient, also maximal 83,88 Euro pro Sitzung). Auf Wunsch kann auch ein Laborprofil angeboten werden mit z.B. großem Blutbild, BKS, CRP und Eisen.
Auch alternative Methoden bieten sich an, an erster Stelle die Akupunktur (A 269 und A 296a; 1-fach 11,66 Euro bzw. 20,40 Euro) sowie z.B. Hypnosesitzungen (GOP 845; 1-fach 8,74 Euro), Autogenes Training als Einzeltherapie (GOP 846; 8,74 Euro) oder als Gruppenbehandlung (GOP 847; 1-fach 2,62 Euro je Teilnehmer) aber auch Verhaltenstherapien als Einzelsitzung (GOP 870; 43,72 Euro) oder als Gruppentherapie mit maximal acht Teilnehmern (GOP 871; 1-fach 8,74 Euro je Teilnehmer).