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AbrechnungImmunsystem bei Allergien abhärten

Um die Probleme, die mit Allergien einhergehen, in den Griff zu bekommen, bietet sich eine Hypersensibilisierung an. So wird die Therapie abgerechnet.

Die Abrechnung der Hypersensibilisierung ist sowohl im EBM als auch in der GOÄ nicht eben üppig.

Die Abrechnung der Hypersensibilisierung ist sowohl im EBM als auch in der GOÄ nicht eben üppig.

EBM

Beim Erstkontakt, der gleichzeitig auch der erste Kontakt im Quartal ist, rechnet der Hausarzt die 03000 und zweimal die 03230 ab. Die Spirometrie wird mit der 03330 abgerechnet. Die Hyposensibilisierung beim nächsten Termin rechnet er mit der 30130 ab. Die Nachbeobachtung über 30 Minuten ist nicht abrechenbar. Für die weiteren Injektionen kann jeweils nur die 30130 berechnet werden; im neuen Quartal wieder die 03000.

GOÄ

Für die Beratung (insgesamt 20 Minuten) wird die Nr. 3 mit 3,5-fachem Faktor abgerechnet, zusätzlich Nr. 7 sowie 605 und 605a für die Spirometrie. Beim nächsten Kontakt kommen die Nrn. 1, 5 und 263 zur Abrechnung. Die weiteren Termine werden entweder mit der Nr. 263 oder bei gleichzeitiger symptombezogener Untersuchung mit 1 und 5 abgerechnet. Diese Kombi wird auch immer dann zusammen mit der Nr. 263 abgerechnet, wenn ein neuer Behandlungsfall beginnt (nach einem Monat!).

HZV

Bei Praxissitz in Bayern wird die Hyposensibilisierung nach 30130 von einigen Kassen als Einzelleistung vergütet: AOK mit 11,00 Euro; im BKK-HZV-Vertrag mit 9,29 Euro und von den EK mit 12,17 Euro. Bei allen anderen Kassen ist die 30130 mit der Pauschale abgegolten.

Schwerpunkt Hyposensibilisierung

Im EBM finden sich die Leistungspositionen im Abschnitt 30.1, und zwar die EBM Nrn. 30130 und 30131. Wichtig: Die Hyposensibilisierung ist für Hausärzte als einzige Leistung des Abschnitts 30.1 auch ohne die Zusatzbezeichnung “Allergologie” abrechenbar.

Mit der Nr. 30130 (102 Punkte) ist die “normale” Hyposensibilisierung durch Injektionsbehandlung abrechenbar, nicht aber die orale Hyposensibilisierung. Personelle und sachliche Bedingungen für die Abrechnung werden bereits in der Anmerkung zur Leistungsziffer angedeutet, nämlich die Möglichkeit einer Schockbehandlung und eventuellen Intubation.

In der GOÄ ist die Nr. 263 (90 Punkte) für die subcutane Hyposensibilisierung vorgesehen. Auch wenn hier keine weiteren Erläuterungen zu finden sind, sollten schon aus foren- sischen Gründen die gleichen Voraussetzungen gelten wie bei der EBM-Abrechnung. Bei Folgeinjektionen sollte immer dann, wenn keine Untersuchung erfolgt, die Nr. 263 (90 Punkte) der niedriger bewerteten Nr. 1 (80 Punkte) im selben Behandlungsfall vorgezogen werden. Bei gleichzeitiger symptombezogener Untersuchung dagegen ist die Kombi der Nrn. 1 und 5 zu bevorzugen.

Nachbeobachtung: Ein obligater Bestandteil der Nr. 30130 im EBM ist eine Nachbeobachtung über 30 Minuten, jedoch ohne Ansatzmöglichkeit der Verweilgebühr. Begründung: Der größte Teil allergischer Reaktionen bis hin zum Schock erfolgt in dieser Zeitspanne. Vor Beginn der Behandlungsserie sollten Patienten darauf und auf einen eventuellen Therapieabbruch hingewiesen werden.

Mehrfachinjektionen an einem Tag

Werden zwei oder mehr nicht mischbare Allergene injiziert oder bei einer Rush-Therapie mehrere Injektionen an einem Tag durchgeführt, ist als Zuschlag zur EBM-Nr. 30130 für die zweite und jede weitere Injektion die 30131 abrechenbar. Voraussetzung ist, dass die Injektionen zu unterschiedlichen Zeiten erfolgen; dabei ist die Uhrzeitangabe der Injektionen bei der Abrechnung Pflicht. In der GOÄ ist der mehrfache Ansatz der 263 möglich.

Quellen:

1. www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

2. www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

3. Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)

4. Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Juli 2024

5. www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

6. www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche

7. https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2024/index.htm

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