AbrechnungPrävention: GOÄ fordert “Erfindergeist”

Check-up, Krebsfrüherkennung, Hautkrebs-Screening: Präventive Untersuchungen sind in der Hausarztpraxis Alltag. In der GOÄ sind die Leistungen jedoch nur teilweise abgebildet. Mitunter wird daher ein Ausweichen auf kurative Leistungen nötig, um die Vorsorge abrechnen zu können.

Ein 65-Jähriger stellt sich zur Gesundheitsuntersuchung vor. Dabei lässt er gleich die üblichen Krebsvorsorgeuntersuchungen durchführen (s. Kasuistik).

EBM

Abrechnung der 03000 (Rezept als kurative Leistung), der Spirometrie mit 03330 und der Oberbauch-Sonografie mit 33042. Abrechnung des Urinstreifentests: 32880; Cholesterin und Glukose (32881, 32882) werden über die Laborgemeinschaft abgerechnet. Vorsorgeuntersuchungen: 01731, 01732, 01737, 01746, beim zweiten Termin dann die 01747 und 01748 (bei gleichzeitiger Reduzierung der 33042 um 70 Punkte).

GOÄ

Für die Gesundheitsuntersuchung wird die Nr. 29 mit erhöhtem Faktor bei gleichzeitigem Hautkrebs-Screening angesetzt, für die Krebsvorsorge die Nr. 27 (inkl. Urinstreifentest). Das BAA-Screening wird mit den Nrn. 1, 7 und 410 abgerechnet, dazu dreimal die Nr. 420 für die Oberbauchsonografie. Spirometrie inkl. Spasmolysetest: Nrn. 605, 605a und 609, die Blutabnahme wird mit der Nr.250 abgerechnet, zusätzlich die Laborparameter.

HZV

In Thüringen existieren Verträge mit den BKKen, der IKKclassic und der TK. Bei der TK werden die Nrn. 01731, 01732, 01746, 01747 und 01748 jeweils als Einzelleistung abgerechnet.

Bei der IKKclassic sind die Nrn. 01731 und 01746 in der Pauschale enthalten, für die 01732 gibt es als Einzelleistung 45 Euro bei etwas erweitertem Umfang. Das BAA-Screening muss hier über die KV abgerechnet werden.

Bei den BKKen/GWQ sind die 01731, 01732 und 01746 in der Pauschale enthalten; zusätzlich ein Zuschlag (Z1) von 20 Euro. Die Verträge mit den BKKen/spectrumK bieten die 01731, 01732 und 01746 als Einzelleistung an. Das BAA-Screening ist bei keiner BKK enthalten. Für die 01737 zahlen lediglich die BKKen/GWQ einen Betrag von sechs Euro; in allen anderen Verträgen taucht die Leistung nicht auf.

Schwerpunkt: Prävention in der GOÄ

In der GOÄ sind die für Hausärzte gängigen präventiven Untersuchungen nur teilweise abgebildet: Die Gesundheitsuntersuchung (Nr. 29) und die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Männer (Nr. 28) und Frauen (Nr. 27). Hautkrebs-Screening und BAA-Screening dagegen müssen mit den entsprechenden kurativen Leistungen abgerechnet werden.

Die Untersuchungen beinhalten entsprechend der Musterbedingungen der PKV dieselben Anteile wie in der GKV. Auch die vorgesehenen Untersuchungsabstände sind einzuhalten.

  • Gesundheitsuntersuchung: Die Nr. 29 beinhaltet lediglich die körperliche Untersuchung und die Erörterung des Risikoprofils. Blutabnahme und die in der Richtlinie vorgesehenen Laboruntersuchungen müssen zusätzlich als Einzelleistung abgerechnet werden. Wichtig: Für alle anderen Leistungen bedarf es einer zusätzlichen Diagnose auf der Rechnung.
  • Krebsfrüherkennung Männer / Frauen:Bei der Nr. 28 (Männer) bzw. Nr. 27 (Frauen) ist der Urinstreifentest Bestandteil der Leistung. War dies beim Occultbluttest früher ebenfalls der Fall, so ist der iFOB-Test zusätzlich abrechenbar, wenn er in der Praxis selbst erbracht wird (A3734/Analog-Verzeichnis der BÄK).
  • Hautkrebs-Screening: Da hierfür keine Ziffer besteht, bleibt nur die Abrechnung der Nrn. 1, 7 und 750. Bei gleichzeitiger Untersuchung neben Nr. 29 ist anstatt der 1 die 29 zu steigern.
  • BAA-Screening: Auch beim BAA-Screening muss man wegen Fehlen einer eigenen Abrechnungsposition ausweichen auf die Nrn. 1, 7 und 410.

Quellen:

www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

www.kbv.de/media/sp/UV-GOAE_01.01.2021.pdf

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), begründet von Dr. med. D. Brück, Version 4.27, Stand Juni 2020

Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Juli 2021

www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche

www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/ b_Wissen/PDF/2019-02_mb-kk-2009.pdf

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