Erstbefüllung E-PAEBM: Abrechnung der Nr. 01648 bis 14.Januar 2025 verlängert
Die Abrechnung der EBM Nr. 01648 hat der Bewertungsausschuss mit Blick auf das geplante Digitalgesetz verlängert.
Die Abrechnung der EBM Nr. 01648 hat der Bewertungsausschuss mit Blick auf das geplante Digitalgesetz verlängert.
Seit 1. Oktober erhalten Hausärztinnen und Hausärzte eine Vergütung für die intravenöse Infusionstherapie mit dem monoklonalen Antikörper Sotrovimab (Xevudy®). Das teilt die KBV am Donnerstag (5.10.) mit.
Zum 1. Oktober wurden zwei neue Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in den EBM aufgenommen.
Mit dem Herbst steht in den Praxen neben der Grippe- auch die Covidimpfung an. Eine Übersicht, was dabei in der Abrechnung zu berücksichtigen ist. Plus: Praxishilfe.
Die Jugendgesundheitsuntersuchung wird unbudgetiert bezahlt. Sie kommt bei Kindern von 12 bis 14 Jahren infrage, bei der GOÄ ist hier gut aufzupassen.
Eine weitere digitale Gesundheitsanwendung zur Therapie von Panik und Agoraphobie ist nun dauerhaft im BfArM-Verzeichnis gelistet. Jetzt wurde auch die Abrechnung dafür geklärt.
Neben der G-BA-Richtlinie gilt bei Corona-Impfungen eine Verordnung des Gesundheitsministeriums. Daher musste nun die Liste der Impfziffern ergänzt werden.
Zum 1. April wurde die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie geändert, bei der der Sonderfall für eine Arbeitsunfähigkeit bei Absonderung wegen Covid berücksichtigt wird. Für diesen Fall, bei dem die AU telefonisch festgestellt und das AU-Formular postalisch verschickt wird, kann rückwirkend zum 1.4. die Porto-Kostenpauschale angesetzt werden. .
Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.