KrankenbeförderungNeues Formular 4 irreführend

Für die Beförderung von behinderten oder pflegebedürftigen Patienten gelten jetzt neue Regeln.

Seit 1. April müssen Hausärzte das aktualisierte Formular 4 nutzen, um eine Krankenbeförderung zu einer ambulanten Behandlung zu verordnen. Im Alltag kann es nun vorübergehend zu Missverständnissen kommen. Denn für Patienten

  • mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG, Bl oder H),
  • mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung oder
  • mit Pflegegrad 4 oder 5

erfordert der Transport mit Taxi oder Mietwagen zu und von ambulanten Behandlungen keine Genehmigung der Krankenkasse. Auf dem Formular finden Ärzte diese Fahrten aber nur unter “1. d) genehmigungspflichtige Fahrten”. Bis das Formular 4 erneut überarbeitet ist, müssen Ärzte also dieses Feld ankreuzen. Patienten sollen die Verordnung dann direkt dem Fahrer geben, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Dies gelte aber nur für Taxi- und Mietwagen. Fahrten mit dem Krankentransportwagen zu ambulanten Behandlungen müssten die Kassen hingegen weiterhin genehmigen. Nichts ändert sich bei Transporten zu stationären Behandlungen: Diese erfolgen ohne Bewilligung.

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