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Telemedizinisches Versorgungsmodul (TMVM)Telemedizin in der HZV

Im Frühjahr 2019 fiel der Startschuss für eine telemedizinische Betreuung der HZV-Versicherten durch die am GWQ Hausarzt+ Vertrag teilnehmenden Krankenkassen. Mittlerweile sind bundesweit in 13 Regionen das sogenannte Telemedizinische Versorgungsmodul (TMVM) oder einzelne telemedizinische Leistungen in zahlreichen HZV-Verträgen verankert, z.B. mit der AOK Hessen, DAK oder TK.

Zur Durchführung dieser besonderen Patientenbetreuung ist die Beschäftigung einer Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) erforderlich. Diese wird durch den Anbieter der Telemedizinischen Ausstattung in die speziellen Anforderungen der Telemedizin eingewiesen und erhält dabei die dafür notwendige Ausrüstung.

Die telemedizinischen Anbieter sind an klar definierte Anforderungen gebunden, die in den jeweiligen HZV-Verträgen festgelegt sind. So ist beispielsweise festgelegt, dass der Anbieter der telemedizinischen Mindestausstattung ein mobiles Endgerät (z.B. Tablet oder Smartphone) mit der entsprechenden Software bereitstellt.

Aber auch das Vorhalten von Informations- und Schulungsunterlagen ist Pflicht. Das ist wichtig, um die VERAH® über alle Funktionen der telemedizinischen und datenschutzrechtlichen Komponenten zu informieren.

Zuschaltung des Hausarztes möglich

Somit wird sichergestellt, dass die VERAH® bei einem Hausbesuch mit mobilen Medizinprodukten, relevante Vitaldaten des Patienten erfassen kann. Darüber hinaus können fortan und ohne weitere Betreuung durch den Hausarzt Wundanalysen, Sturzrisikoanalysen oder Screenings auf Depressivität von der VERAH® durchgeführt werden.

Die dabei erfassten Patientendaten werden anschließend an die Hausarztpraxis übermittelt. Sollte dringender Handlungsbedarf oder Unklarheiten bestehen, kann der Hausarzt jederzeit per Videokonferenz dazu geschaltet werden.

Diese Art der Delegation ärztlicher Leistungen an die VERAH® entlastet den stressigen Praxisalltag des Hausarztes. Gleichzeitig profitieren Patienten von einer modernen, patienten- und zukunftsorientierten Behandlung.

Zur Teilnahme am Telemedizinischen Versorgungsmodul reichen Sie bitte eine separate Teilnahmeerklärung ein. Diese finden Sie auf der Webseite www.hzv.de bei den Vertragsunterlagen des jeweiligen HZV-Vertrages.

Dort werden auch weitere Informationen zur telemedizinischen Ausstattung, den vertraglichen Regelungen sowie teilnehmenden Krankenkassen bereitgestellt. Adrian Kaik

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