PraxissoftwarePVS mit Logo, wenn Anforderungskatalog erfüllt wird

Wenn die Software in den Praxen nicht funktioniert, stört das oft empfindlich die genau geplanten Abläufe. Damit solcher Sand im Getriebe möglichst minimal bleibt, gibt es jetzt einen Anforderungskatalog, an dem sich Praxissoftwareanbieter orientieren können. Wenn alles eingehalten wird, gibt es ein Logo fürs Produkt.

Wieder Probleme mit der IT? Die KBV will das mit einem Anforderungskatalog ändern.

Transparente Preise, erreichbare Ansprechpartner, online bereitgestellte Software-Updates – was selbstverständlich klingt, wäre für viele TI-geplagte Ärztinnen und Ärzte ein Traum. Denn oft hakt es an allen möglichen Stellen, Hilfe des Service-Anbieters kostet ein kleines Vermögen und wenn dringende Unterstützung benötigt wird, kann kein IT-Experte erreicht werden.

Andererseits gibt es auch Praxen, in denen alles sehr gut läuft und die PVS-Anbieter vorbildliche Arbeit abliefern. Um hier für mehr Transparenz zu sorgen und Ärztinnen bzw. Ärzten die Entscheidung für oder gegen einen PVS-Anbieter zu erleichtern, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Anforderungskatalog für die PVS-Hersteller bzw. -Anbieter erstellt.

Dieser enthält Anforderungen an Transparenz, Service und Verlässlichkeit. Sofern die PVS-Produkte den Anforderungen entsprechen, können sie mit der KBV einen freiwilligen Vertrag schließen.

Das Produkt wird dann auf einer Internetseite der KBV gelistet, die PVS-Anbieter können ihr Produkt mit dem Logo „PVS mit KBV-Vertrag“ kennzeichnen. at

Die Rahmenvereinbarung finden Sie unter: https://hausarzt.link/9bcyb

 

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