Seit Jahresbeginn brauchen Hausärztinnen und Hausärzte für viele digitale Anwendungen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Er wird für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) unter dem E-Arztbrief oder für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt; ebenso zum Lesen medizinischer Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte, etwa dem Notfalldatensatz. Der eHBA ist eine Chipkarte; er ersetzt den Arztausweis aus Papier.
Wichtig zu wissen: Da der eHBA – wie der Personalausweis – ein personenbezogener Ausweis ist, wird er individuell für jeden Arzt produziert. Daher können beispielsweise Vertretungsärzte nicht den eHBA des zu vertretenden Arztes “ausleihen”.
Sie benötigen für die genannten Anwendungen einen eigenen – auch wenn sie nur wenige Tage im Jahr Dienste leisten. Eine zeitliche Begrenzung der Kartengültigkeit speziell für Dienste während Urlauben oder Krankheit ist nicht möglich, wie die Hersteller gegenüber “Der Hausarzt” unisono mitteilen.