Kürzlich ist eine neue Fassung der S3-Leitlinie zur Behandlung von Angststörungen erschienen. Diese sieht erstmals vor, dass eine Online-Therapie als Überbrückung bis zum Beginn einer Psychotherapie oder als therapiebegleitende Maßnahme angeboten werden kann.
Bei solchen Internetinterventionen absolvieren Betroffene strukturierte Selbsthilfe-Programme, die meist verhaltenstherapeutische Anleitungen geben, oder sie verfassen Blogs, die Therapeuten kommentieren. Studien zur Online-Selbsthilfe berichten über ähnlich gute Effekte wie bei persönlichen Psychotherapien. Der Leitliniengruppe zufolge kann eine Online-Therapie eine Psychotherapie jedoch keinesfalls ersetzen.
Aufgrund von Schwächen beim Studiendesign werde die Wirksamkeit der Online-Therapie für die Praxis wahrscheinlich überschätzt.
Laut Leitlinie liegen für die kognitive Verhaltenstherapie und Pharmakotherapie weiterhin die meisten positiven Studienbefunde vor: Diese beiden Therapien stehen als Empfehlungen an erster Stelle. Eine psychodynamische Therapie sollte angeboten werden, wenn sich eine kognitive Verhaltenstherapie nicht als wirksam erwiesen hat, nicht verfügbar ist oder eine diesbezügliche Präferenz des informierten Patienten besteht.
Bei der sozialen Phobie kann nun eine systemische Therapie angeboten werden, wenn weder kognitive Verhaltenstherapie noch psychodynamische Behandlung wirksam oder verfügbar sind oder der informierte Patient eine solche vorzieht. Auch die Möglichkeit, sich bei einer sozialen Phobie auf virtuelle Weise seinen Ängsten zu stellen, wird jetzt als Ergänzung zur Standardtherapie empfohlen.
Für spezifische Phobien sieht die Leitlinie eine Verhaltenstherapie unter Nutzung von Expositionstechniken vor, eine Pharmakotherapie empfiehlt sie hier nicht. Betroffenen mit Höhen-, Spinnen– oder Flugphobie soll nun eine Virtuelle-Realität-Expositionstherapie angeboten werden, wenn eine In-vivo-Exposition nicht verfügbar oder möglich ist.