EBM
Beim Erstkontakt rechnet der Hausarzt (siehe Kasten oben) die 03000 (VP) und 03220 EBM ab. Das EKG ist in der VP enthalten, das Labor berechnet die Laborgemeinschaft.
Die Spirometrie wird samt Spasmolysetest mit der 03330 angesetzt. Für ein längeres Gespräch bei Erstdiagnose der COPD am Folgetag berechnet der Arzt dreimal die 03230.
GOÄ
Bei GOÄ-Abrechnung kommen die Nrn. 1 und 7, 651 (Ruhe-EKG), 605 und 605a (Spirometrie) und 609 (Spasmolysetest) zum Ansatz. Die Nr. 250 für die Blutentnahme und die Laboranalysen der Abschnitte M1 und M2 als Einzelleistungen. Am Folgetag Abrechnung der Nr. 34 nach der Diagnose.