Die ärztliche Vergütung des Notfalldatenmanagements steht. Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Einigung für die seit 1. Januar gültigen Gebührenordnungspositionen erzielt. Das teilte die KBV mit.
Die drei neuen Positionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beziehen sich auf die Erstellung, Aktualisierung und die Löschung von Notfalldatensätzen. Diese sollen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden – eine Vorgabe aus dem E-Health-Gesetz.
Das Anlegen wird als Einzelleistung mit 8,52 Euro (GOP 01640) vergütet. Für das Aktualisieren des Notfalldatensatzes erhalten Ärzte pauschal in jedem Behandlungsfall einen Zuschlag in Höhe von 0,43 Euro (GOP 01641), unabhängig davon, ob der Datensatz in dem jeweiligen Quartal aktualisiert werden musste. Da es sich um neue Leistungen handelt, erfolgt die Vergütung zunächst für drei Jahre extrabudgetär.
Voraussetzung für die Abrechnung der neuen GOP ist, dass die Praxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind und über die notwendige Technik verfügen. GKV-Spitzenverband und KBV appellieren daher an die Industrie, nun die technische Basis für das Notfalldatenmanagement zur Verfügung zu stellen.