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Forum PolitikTK-HZV-Vertrag: Impfen ist jetzt Einzelleistung

Seit 1. Oktober vergütet der Hausarztvertrag mit der Techniker Krankenkasse Impfleistungen als Einzelleistungen. Für den Umfang der Leistungen gelten die Vorgaben des G-BA.

Seit 1. Oktober honoriert der Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit der Techniker Krankenkasse (TK) Impfleistungen als Einzelleistungen. Der Leistungsumfang der Schutzimpfungen richtet sich jeweils nach der aktuellen Fassung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über Schutzimpfungen (online).

Beim TK-HZV-Vertrag handelt es sich um einen bundesweiten Vertrag, der von vielen Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes mit der TK regional verhandelt wird. Da die bundesweit geltende Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA keine Preise der einzelnen Impfziffern enthält und sich die regionalen Impfvereinbarungen in den einzelnen KV-Bezirken unterscheiden, wurde mit der TK eine Einigung auf bundesweite Durchschnittswerte zur Vergütung der Impfleistungen getroffen.

Die für HZV-Patienten erbrachten Impfleistungen dokumentieren Praxisteams wie gewohnt in ihrer HZV-Abrechnungssoftware mit den entsprechenden Erfassungsziffern. Alle Impfziffern und die jeweiligen Preise können Sie dem HZV-Ziffernkranz entnehmen. Die aktualisierte Honoraranlage (Anlage 3) und den HZV-Ziffernkranz (Anlage 3 Anhang 1) können Sie auf www.hausaerzteverband.de in der Rubrik Hausarztverträge einsehen. Über die Landkarte wählen Sie Ihre KV-Region, „Techniker Krankenkasse“ und „Vertragsunterlagen“ aus.

Bereits seit 2011 gibt es den HZV-Vertrag mit der TK, welcher stetig auf weitere KV-Regionen ausgerollt wird und erstmalig zum 1. Oktober 2014 optimiert wurde. Zum 1. April 2017 wurde der HZV-Vertrag mit der TK nochmals in einigen wichtigen Punkten verbessert. Unter anderem gibt es seitdem zahlreiche neue Leistungen, vor allem Präventionsleistungen und Leistungen der Palliativmedizin (vgl. Der Hausarzt 5/17). Ebenso wurde mit der TK damals vereinbart, die Leistungen stufenweise auszubauen. Mit den Impfziffern folgt nun also der nächste Schritt.

Informationen zur HZV

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