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Corona-ImpfungSpahn peilt Ende der Priorisierung für Juni an

Priorisierungsgruppe 3 im Mai, im Juni dann die Impfung für alle: Gesundheitsminister Jens Spahn gibt einen Einblick in seinen Zeitplan der kommenden Wochen - und schraubt abermals an der Impfverordnung, die damit wichtige Klarstellungen für impfende Hausärztinnen und Hausärzte erhält.

Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister (Archivbild).

Bei den Corona-Impfungen in Deutschland könnte aus Sicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wohl im Juni keine offiziell festgelegte Reihenfolge mehr nötig sein. Das sagte er am Donnerstag (22. April) in Berlin. Wenn es früher sein sollte, wäre er froh. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte jüngst für Mai plädiert.

Nach den laufenden Impfungen alter und chronisch kranker Menschen in den ersten zwei Prioritätsgruppen soll laut Spahn im Mai die dritte und letzte Prioritätsgruppe geöffnet werden. Dazu gehören über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und Berufsgruppen.

Impfungen nehmen dank Hausärzten Tempo auf

Spahn betonte, dass das Impftempo nun im zweiten Quartal mit mehr Impfstofflieferungen und der Einbeziehung von Praxen zunehme. Derzeit habe mehr als jeder Fünfte in der Bevölkerung eine erste Impfung, bis Ende April werde es jeder Vierte sein und im Mai jeder Dritte.

Im Juni sollten neben Hausärzten auch Betriebsärzte regelhaft einbezogen werden.

Aktualisierte Impfverordnung in Sicht

Wichtig für die in ihren Praxen impfenden Hausärztinnen und Hausärzte ist dabei die abermalige Überarbeitung der Impfverordnung, die aktuell in Vorbereitung ist. Sie wird anhand der aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut aktualisiert, wie aus dem Referentenentwurf hervorgeht, der der Redaktion von „Der Hausarzt“ vorliegt.

Bereits mit Astrazeneca geimpfte Personen unter 60 Jahren sollen nun bei der Zweitimpfung nach zwölf Wochen anstatt Vaxzevria® einen mRNA-Impfstoff, also Cormirnaty® oder das Vakzin von Moderna, erhalten können. Die bisher in der Verordnung geltende Vorgabe, dass Erst- und Zweit- sowie Auffrischimpfungen mit der Vakzine der Erstimpfung erfolgen müssen, wird somit aufgehoben.

Zudem heißt es neu in der Verordnung: „Beim Abstand zwischen Erst- und Folge- sowie Auffrischimpfungen ist der von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfohlene Abstand möglichst auszuschöpfen“.

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