Berlin. Für Corona-Auffrischimpfungen soll im August ein angepasster Impfstoff für die aktuell kursierende Virusvariante JN.1 verfügbar sein. Von der kommenden Woche an werde das vom Bund beschaffte Präparat des Herstellers Biontech/Pfizer für alle Altersgruppen an den Pharma-Großhandel ausgeliefert, teilte das Gesundheitsministerium in Berlin mit.
Hausarztpraxen können den Impfstoff Comirnaty® dann bis zum 6. August, 12 Uhr, für die Impfungen ab KW 33 (12. bis 16. August 2024) bei Apotheken bestellen. Angaben der Deutschen ApothekerZeitung zufolge stellt der Bund folgende Impfstoffe zur Verfügung:
- Comirnaty® JN.1 für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren 30 μg/Dosis Injektionsdispersion (graue Kappe, 6 Dosen pro Vial),
- Comirnaty® JN.1 für Kinder (5 bis 11 Jahre) 10 μg/Dosis Injektionsdispersion (blaue Kappe, 6 Dosen pro Vial),
- Comirnaty® JN.1 für Kinder (6 Monate bis 4 Jahre) 3 μg/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion (gelbe Kappe, 3 Dosen pro Vial, zu verdünnen).
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert, dass der Impfstoff nach wie vor nicht als Einzeldosis geliefert werden kann. Dies bedeute organisatorischen Mehraufwand in den Praxen und führe im Zweifel dazu, dass Impfstoff verworfen werden muss, wenn für einen Impftermin nicht genug Impflinge zusammenkommen.
Abrechnung mit 88345
Corona-Impfungen mit dem Impfstoff Comirnaty JN.1 werden mit der Pseudonummer 88345 und dem entsprechenden Suffix abgerechnet. Die Ziffer kann sofort ab Auslieferung des neuen Impfstoffs verwendet werden, berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Eine wöchentliche Dokumentation ist seit 1. Juli nicht mehr erforderlich. Die Dokumentation erfolgt nun wie bei anderen Impfungen auch in der Patientenakte sowie im Impfausweis.
Die Impfung bleibe auch weiterhin eine wichtige Säule beim Schutz der Bevölkerung vor Corona-Erkrankungen, betonte das Ministerium. Dies gelte insbesondere für vulnerable Menschen aus Risikogruppen.
In Deutschland vorherrschend sei derzeit die JN .1-Sublinie KP.3 mit einem Anteil von rund 55 Prozent. Die Sublinie KP2 hatte nach den Daten aus der Woche vom 24. Juni einen Anteil von 23 Prozent. Aktuell gebe es keine Hinweise darauf, dass diese Varianten schwerere Infektionen oder andere Symptome als andere zirkulierende Virusvarianten verursachten, hieß es weiter. Zudem träfen sie auf eine hohe Grundimmunität der Bevölkerung durch Impfungen und Infektionen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt besonders gefährdeten Personengruppen eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst, dazu gehören:
- Personen im Alter ≥ 60 Jahre,
- Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
- Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einhergeht (z.B. Diabetes, chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen),
- Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden,
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer Corona-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.
Wann ein an die JN-Varianten angepasster proteinbasierter Nuvaxovid-Impfstoff zur Verfügung stehen soll, ist noch unklar. Die KBV weist darauf hin, dass die Vakzine Nuvaxovid XBB.1.5 zum 31. August 2024 das Ende der Haltbarkeitsdauer erreicht und somit ab dem 1. September nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Eventuell noch vorhandene Impfdosen seien dann fachgerecht zu entsorgen.
Ähnliches gilt für den XBB.1.5-Impfstoff von Biontech/Pfizer: “Laut Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) stellt der Bund mit Einführung der an JN.1 angepassten Comirnaty-Impfstoffprodukte die Auslieferung der XBB.1.5-Impfstoffe von Comirnaty® für alle Altersklassen ein”, heißt es in den aktuellen KBV-PraxisNachrichten. Da zukünftig der besser schützende Impfstoff eingesetzt werden soll, dürfen beziehungsweise sollten die noch in Arztpraxen sowie in Apotheken oder beim pharmazeutischen Großhandel vorhandenen Vials fachgerecht entsorgt werden.
dpa/red