Nach Veröffentlichung des schriftlichen Beschlusses liegen nun Details vor, wie sich die Reform der als Check-up 35 bekannten Gesundheitsuntersuchung in der Praxis auswirken wird.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Juli über eine Neufassung der entsprechenden Richtlinie abgestimmt (Hausarzt 13). So haben künftig bereits Versicherte ab einem Alter von 18 Jahren einmalig Anspruch auf die ärztliche Gesundheitsuntersuchung, ab einem Alter von 35 Jahren kann der Check-up dann nur noch alle drei statt bislang alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Weitere Neuerungen:
Umfang: Zum Check-up gehören weiterhin neben der Anamnese eine körperliche Untersuchung, das Messen des Blutdrucks, eine Untersuchung des Urins sowie die Bestimmung der Blutzucker- und Cholesterinwerte. Zusätzlich wird künftig ein vollständiges Lipidprofil erstellt – bestehend aus Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceriden. Bezogen auf die 18- bis 35-Jährigen findet eine Blutuntersuchung nur bei entsprechender Risikokonstellation statt.
Dokumentation entfällt: Vereinbart wurde laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), dass Ärzte die Ergebnisse des Check-ups nicht mehr auf dem Formular 30 (“Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung”) dokumentieren müssen. Die Dokumentation erfolgt künftig ausschließlich in der Patientenakte.
Erhebung von Risiken: Mittels Risk-Charts sollen kardiovaskuläre Risiken systematisch erfasst werden, wenn dies aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Je nach Ergebnis erfolgt im Anschluss eine Beratung, wie das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung minimiert werden kann. Auch Risikofaktoren für onkologische Erkrankungen sollen erhoben werden; insbesondere geht es hierbei um eine gegebenenfalls bestehende familiäre Belastung.
Arzt als Motivator: Ergänzt wurde die Vorgabe, den Impfstatus zu überprüfen. Je nach Impfstatus soll der Arzt gezielt zur Nachimpfung motivieren.
Bis die nun abgestimmten Änderungen in der Praxis ankommen, dauert es jedoch noch (S. 18).