In „Der Hausarzt“ 10 hat sich in der Meldung über die AU-Bescheinigung ein Fehler eingeschlichen. Richtig ist: Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erlaubt eine Rückdatierung der Arbeitsunfähigkeit im geprüften Ausnahmefall bis zu drei Tage (Paragraf 5 Abs. 3).
Wir bitten dies zu entschuldigen!