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PflegePflegekompetenzgesetz: Klare Regeln fehlen

Das Pflegekompetenzgesetz soll am Mittwoch (5.11.) im Bundeskabinett beschlossen werden. Unter anderem sollen Pflegefachpersonen selbstständig weitergehende Leistungen als bisher durchführen dürfen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßt die Stoßrichtung, vermisst aber klare Regeln.

Je nach vorhandener Qualifikation sollen Pflegekräfte mehr heilkundliche Aufgaben übernehmen dürfen.

Berlin. Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz soll am Mittwoch (5.11.) das Bundeskabinett passieren. Ziel des Gesetzes ist unter anderem, die Rahmenbedingungen für die professionell Pflegenden zu verbessern und die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachpersonen stärker als bisher für die Versorgung zu nutzen.

Dazu sollen Pflegekräfte – “abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation – selbstständig erweiterte heilkundliche Leistungen in der Versorgung erbringen können”, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.

Entlastung der Ärztinnen und Ärzte wichtig

Wie das konkret ausgestaltet werden soll, wird im Gesetz allerdings nicht beschrieben. An vielen Stellen im Gesetz wird auf andere Organisationen verwiesen. Im neuen Paragrafen 73d: “Selbstständige Erbringung von Leistungen durch Pflegefachpersonen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung; selbstständige Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Pflegefachpersonen, Evaluation” heißt es zum Beispiel im ersten Absatz Satz eins, dass der Spitzenverband der Krankenkassen und KBV unter Einbeziehung von Pflegeeinrichtungen einen “Katalog an erweiterten heilkundlichen Leistungen, die Pflegefachpersonen, abhängig von den erworbenen Kompetenzen, nach ärztlicher Diagnose und Indikationsstellung selbstständig erbringen können” vereinbaren.

Zwar begrüßt der Hausärztinnen -und Hausärzteverband die Stoßrichtung des Gesetzes ausdrücklich. “Damit wir die Versorgung in Zukunft noch sicherstellen können, muss die Pflege mehr dürfen”, erklären die beiden Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier am Dienstag (4.11.).

Keine Parallelstrukturen aufbauen

Der Gesetzentwurf mache es sich aber an vielen Stellen zu einfach, kritisieren sie. Damit das Vorhaben in der Praxis funktioniere, brauche es klare Spielregeln. Beispielsweise müsse eindeutig geregelt werden, welche Qualifikationen Voraussetzung seien, um bestimmte Aufgaben zu übernehmen.

Entscheidend sei außerdem, dass keine Parallelstrukturen aufgebaut würden und dass der Arztvorbehalt auch in Zukunft ohne Wenn und Aber gelte. “Daher halten wir es für zwingend erforderlich, dass klargestellt wird, dass der Kompetenzzuwachs immer nur im Rahmen von Delegationsmodellen stattfindet – sprich unter der Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes. Für die ambulante Versorgung bedeutet das konkret, dass die Pflegekräfte immer an eine Arztpraxis angebunden sein müssen”, fordern die beiden Bundesvorsitzenden.

Medizinische Fachangestellte (MFA) müssten außerdem im Gesetz berücksichtigt werden. Es gebe keinen Grund, MFA, die sich beispielsweise zu VERAH oder Primary Care Managerin (PCM) weitergebildet hätten, außen vor zu lassen. red

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