München. Vielen Inhabern eines Organspende-Ausweises ist einer Studie zufolge nicht bewusst, dass ihre ebenfalls schriftlich niedergelegte Patientenverfügung die Organspende ausschließt. Der Grund: Vor einer Organspende muss der Hirntod festgestellt werden, wozu der Betroffene intensivmedizinisch versorgt werden muss. Zugleich aber werden lebenserhaltende Maßnahmen in Patientenverfügungen oft ausgeschlossen, die Menschen wollen nicht auf einer Intensivstation sterben.
„Dieser Umstand ist vielen potenziellen Spendern jedoch nicht bewusst“, teilte die Ludwig-Maximilians-Universität München am Mittwoch mit. Die Autoren der Studie betonten: „Diese Konstellation birgt einen potenziellen Konflikt und bedeutet für die behandelnden Ärzte eine schwierige ethische Herausforderung.“ Sie sehen deshalb erheblichen Aufklärungsbedarf.
Die Ergebnisse der Studie decken sich mit den Erfahrungen der Deutschen Stiftung Patientenschutz bei der Beratung und Erstellung von Vorsorgedokumenten. Die Informationskampagnen der Krankenkassen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gingen nicht ausreichend auf diesen Konflikt ein, hieß es. Die in der Diskussion stehende Widerspruchsregelung bei der Organspende würde das Problem noch verschärfen.
Quelle: dpa/lby