Berlin. Die FDP im Bundestag will die Todesdefinition als Voraussetzung für eine Organspende erweitern. So soll künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine vorher selbstbestimmte Entnahme von Organen sein – bisher musste zwingend der Hirntod nachgewiesen werden.
Damit könnten die Spenderzahlen weiter erhöht werden, sagte die Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr der “Welt”. Zeitgleich trage man “dem individuellen Selbstbestimmungsrecht auch im Zusammenhang mit dem eigenen Tod Rechnung”.
Hirntod schwieriger festzustellen
Ein entsprechendes Positionspapier soll dem Bericht zufolge an diesem Dienstag (15.10.) von der Fraktion beschlossen werden. Potenzielle Spender sollen ihren Willen dann über ein explizit dafür vorgesehenes zusätzliches optionales Feld im Organspende-Register oder auf Organspendeausweisen festhalten können.
“Aus medizinischer Sicht gibt es keinen Goldstandard bei der Erklärung des Todes”, sagte Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion und Universitätsprofessor in Würzburg der “Welt”. Der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand sei mit dem Hirntod gleichzusetzen.
“Ein wesentlicher Unterschied ist allerdings, dass der Herztod einfacher, aber dennoch sicher festzustellen ist.” Der Aufwand zur Feststellung des Hirntods sei immens hoch und schränke so die Zahl der potenziellen Spender von vornherein ein.
Kritik von Patientenschützern
Mehr Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden seit Jahren dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte.
Zugleich standen aber 8400 Menschen auf Wartelisten. Damit Spenden überhaupt infrage kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines Verstorbenen feststellen.
Kritik kommt von der Deutschen Stiftung Patientenschutz, die der FDP vorwirft, mit dem Thema Hirntod auf Stimmenfang zu gehen. Dafür sei das Thema aber viel zu differenziert zu betrachten, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Überall in Europa sei die Praxis der Organentnahme nach Herzstillstand vollkommen anders geregelt. Unterschieden werde, “ob der Herzstillstand plötzlich oder erwartet eintritt”, erläuterte Brysch. Ebenso spiele eine Rolle, ob die Organentnahme fünf, zehn oder 20 Minuten nach Herzstillstand erfolge.
Der Stiftungsvorstand: “Doch genau zu diesen Fakten findet sich nichts im FDP-Antrag.” Mit diesen ethischen Fragen werde sich der Bundestag beschäftigen müssen, wenn der Herzstillstand als Voraussetzung für die Organentnahme festgelegt werden solle.
Quelle: dpa
Der Beitrag wurde am 15.10.2024 um 16.30 Uhr aktualisiert