PDSGHausärzte kritisieren Hineinregieren in Praxen

Die Digitalisierung muss per Gesetz forciert werden, findet der Deutsche Hausärzteverband. Bis zur "Staatsmedizin" sei das aber nicht zu treiben, warnt der Bundesvorsitzende.

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) bietet für den Deutschen Hausärzteverband Licht und Schatten.

Wichtig sei, dass sich das Gesetz, das die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreibt, auch mit der Datensicherheit befasst. Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags Ende Mai kritisierte Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt aber, dass er eine “gefährliche Tendenz” wahrnehme, dass Kassen und zunehmend auch der Staat in die freie Arbeit der Ärzte eingreifen. “Wenn über unsere Köpfe hinweg entschieden wird, kann das schnell unsere tägliche Arbeit beeinträchtigen und damit auch die Versorgung unserer Patienten. Das darf auf keinen Fall passieren”, kommentierte er.

Bestes Beispiel sei die Diskussion um die Verantwortlichkeit hinsichtlich der elektronischen Angebote der Kassen. Mit dem PDSG sind unter anderem eine elektronische Patientenakte und ein elektronisches Rezept geplant. “Wir müssen die eingeschränkte Zeit voll und ganz der medizinischen Versorgung widmen können.” Ebenso lehnt der Verband Versuche der Politik ab, in die ärztliche Arbeit hineinzuregieren, etwa durch die Anordnung von Vergütungen oder Sanktionen.

Es gebe gute Gründe, warum Ärzte mit den Kassen über die Leistungen verhandeln. “Dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen lange verschlafen wurde, ist kein Grund, sich nach und nach in Richtung Staatsmedizin zu bewegen!”, so Weigeldt. Das PDSG soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.