Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

PatientenakteAkteneinsicht auch per PDF zulässig

Patienten haben nicht nur grundsätzlich Anspruch darauf, ihre Patientenakte einzusehen. Sie haben auch das Recht, dass ihnen die Arztpraxis oder Klinik die Akte kostenfrei als PDF zuschickt. Das hat das Landgericht Dresden entschieden (Az.: 6 O 76/20).

Fordern Patienten ein PDF ihrer Akte an, ist es jedoch ratsam, die Daten vor dem Versand zu verschlüsseln und dem Empfänger das Passwort auf separatem Weg mitzuteilen, etwa per Telefon oder Brief. Bei einem unverschlüsselten Transfer wären die sensiblen Daten sonst nicht ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Das Recht auf Akteneinsicht begründet sich aus Paragraf 630g BGB. Demnach dürfen Patienten auch eine Kopie verlangen, dann müssen sie jedoch selbst die Kosten für Kopie und Versand tragen. Im konkreten Fall hatte eine Patientin von einer Klinik ein kostenfreies PDF ihrer Akte angefordert.

Die Dresdner Richter entschieden, dass die Klinik der Anfrage nachkommen muss. Sie begründen dies neben Paragraf 630g BGB mit Art. 15 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Der Anspruch nach DSGVO wirft unter Medizinrechtlern zwar noch einige Unklarheiten und Fragen auf, etwa wie weit der Anspruch der Akteneinsicht geht und ob dem – wie nach Paragraf 630g BGB – auch erhebliche Gründe entgegenstehen können, sodass nur eine Teileinsicht zu gewähren ist. Dennoch ist es für Praxen empfehlenswert, sich auf die Auskunft via PDF vorerst vorzubereiten.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.