18 Monate müssen Ärzte länger warten, um nach dem neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen zu können. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband Mitte Oktober geeinigt. Statt wie geplant zum 1. Januar 2016 soll das überarbeitete Regelwerk nun zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Bis Ende März 2017 sollen die letzten Arbeiten am EBM abgeschlossen sein. Als Grund für die Verzögerung gibt die KBV an, dass die Überprüfung und Anpassung des Standardbewertungssystems (STABS) „sehr aufwändig und hoch komplex“ sei. Mit dem STABS kalkuliert die KBV die einzelnen EBM-Leistungen.